Die Hochschule vermittelt durch praxisbezogene und anwendungsorientierte Lehre die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden, die zur Erfüllung der Aufgaben im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung erforderlich sind. Das Studium an der Hochschule erfolgt nach Maßgabe des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO). Danach werden insbesondere die Lehrpläne für das Fachstudium auf bundeseinheitlicher Grundlage (Studienplan, Stoffgliederungspläne, Richtlinien zu den Lehrplänen) durch die Hochschule aufgestellt.
Ausbildung in der Finanzverwaltung
Die Hochschule arbeitet eng mit den Stellen zusammen, die die berufspraktischen Studienzeiten durchführen. Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich im Status einer Beamtin oder eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Dieser dreijährige, dual angelegte Vorbereitungsdienst besteht aus den Fachstudien an der Hochschule und den berufspraktischen Studien in der Steuerverwaltung.
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