Studium in Hamburg

Voraussetzungen zum Studium ohne Abitur

  • Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

Sie möchten ein Studium aufnehmen, haben aber kein Abitur? Sie haben eine Ausbildung absolviert, waren an einer Fachschule oder haben einen Abschluss als Meister:in oder Fachwirt:in? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen für beruflich Qualifizierte, die ein Studium in Hamburg beginnen möchten.

Das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) unterscheidet zwei unterschiedliche Gruppen von beruflichen Qualifikationen, durch welche ein Studium möglich wird:

  1. Gruppe A (nach § 37 HmbHG):
    Beruflich Qualifizierte, die eine Aufstiegsfortbildung durchlaufen haben, erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und sind somit Abiturient*innen gleichgestellt. Hierunter fallen insbesondere Meister*innen und Fachwirt*innen, aber auch Inhaber*innen anderer Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Ebenso dazu zählt der überwiegende Teil der Fachschulabschlüsse oder vergleichbarer Fortbildungsabschlüsse für Berufe im Gesundheits- und Pflegewesen sowie von Befähigungszeugnissen nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung. Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an der Hochschule vor Aufnahme des Studiums ist erforderlich.
  2. Gruppe B (nach § 38 HmbHG):
    Beruflich Qualifizierte, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine dreijährige Berufspraxis verfügen, sind – ebenfalls unabhängig von ihrer jeweiligen fachlichen Vorbildung – zum Studium in allen Studiengängen berechtigt, für die sie eine Eingangsprüfung bestanden haben. Die erforderliche Berufspraxis kann in einem Umfang von bis zu zwei Jahren durch Zeiten der Kindererziehung und Pflegetätigkeit oder durch einen Wehr-, Ersatz- oder Freiwilligendienst ersetzt werden.


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