„Hamburg hat sich bei der Anmeldung seiner Projekte an diesen Kriterien orientiert“, so Horch weiter, das ist belohnt worden. Dass wir mit unseren Autobahnprojekten so gut bewerten wurden ist ein großer Erfolg. Wir werden alles tun, um die Maßnahmen einer schnellen Realisierung zuzuführen. Auch die gute Zusammenarbeit mit den anderen Küstenländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat sich hier bewährt.“
Im veröffentlichten Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans hat das Bundesverkehrsministerium nahezu alle von Hamburg vorgeschlagenen Projekte sehr positiv bewertet/viele von Hamburg vorgeschlagene Projekte positiv bewertet.
Es gibt folgende Bewertungskategorien:
- Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung
- Vordringlicher Bedarf
- Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (nur beim Verkehrsträger Straße)
- Weiterer Bedarf
- Kein Bedarf
Durch die Eingruppierung erfolgt noch kein Bau, da die Projekte erst noch in die Ausbaugesetze des Bundes aufgenommen werden müssen (dies erfolgt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte) und anschließend die Finanzierung durch den Bundestag bereitgestellt werden muss. Grundsätzlich aber gilt, je höher die Eingruppierung, umso wahrscheinlicher ist die schnelle Umsetzung.
Die einzelnen Projekte wurden folgendermaßen bewertet:
Straße:
A 7, Hochstraße Elbmarsch, südlich des Elbtunnels/Sanierung und 8-streifiger Ausbau
Die Hochstraße Elbmarsch ist mit rund 3,8 Kilometern Deutschlandlands eine der längsten Straßenbrücken Deutschlands und stellt sowohl auf der internationalen Verkehrsachse A 7 als auch für die Anbindung der Hamburger Hafens einen zentralen Netzabschnitt dar, nicht zuletzt wegen ihrer unmittelbaren Nähe zum Elbtunnel. Zusammen mit der dem Ausbau der A 7 nördlich des Elbtunnels und den Anpassungen der A 7 im Süden, die im Rahmen des Projekts A 26-West erfolgen, wird mit ihr der Lückenschluss der 8-streifigen A 7 zwischen der Anschlussstelle HH-Heimfeld und dem Autobahndreieck Hamburg-Nordwest vollzogen. Voruntersuchungen haben ergeben, dass es wirtschaftlich ist, die vorhandene, rund 40 Jahre alte Brückensubstanz (Stützen und Überbau) weitgehend zu erhalten und den vorhandenen Zwischenraum zwischen den Fahrbahnen für eine innenliegende Verbreiterung zu nutzen. Dieser Ansatz war schon bei den Planungen in den 1960er Jahren vorbereitet worden und wird nun weiter verfolgt.
Der Ausbau dieser wichtigen Verkehrsachse wurde in die höchste Kategorie „Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung“ mit einem herausragenden Nutzen-Kosten-Verhältnis eingeordnet.
A 26-Ost / 4-streifiger Neubau zwischen A 7 (Autobahnkreuz Hamburg-Süderelbe) und A 1 (Autobahndreieck Stillhorn)
Die Weiterführung der A 26 auf Hamburger Gebiet zwischen A 7 und A 1 wird als A 26-Ost (früher: Hafenquerspange) bezeichnet. Diese Autobahn soll den Nordwesten Deutschlands über die A 7 und den Hamburger Hafen mit der A 1 und den nach Osten und Nordosten führenden Autobahnen A 24 und A 20 verbinden. Das Bundesverkehrsministerium hat diese Maßnahme bereits auf eine zu prüfende Liste für Maßnahmen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) gesetzt. Das Projekt wurde durch das Bundesverkehrsministerium in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingeordnet, so dass die laufenden Planungen intensiv fortgesetzt werden können.
A 1 / 8-streifiger Ausbau auf Hamburger Gebiet
Aufgrund der vorhandenen hohen Auslastung und des für die Zukunft zu erwartenden steigenden Verkehrsaufkommens ist zwischen dem Autobahnkreuz Hamburg-Ost bis zur Landesgrenze Hamburg / Niedersachsen die 8-streifige Erweiterung der A 1 vorgesehen. Die A 1 ist Bestandteil des transeuropäischen Netzes. Durch die zukünftige feste Querung des Fehmarnbelts wird auf die Strecke eine weiter wachsende Bedeutung zukommen. Die Einordnung erfolgte im zentralen Abschnitt zwischen dem zukünftigen Autobahndreieck mit der A 26 in Stillhorn und dem Autobahndreieck HH-Südost (A 25) in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“. Er umfasst die Erneuerung der Norderelbbrücke sowie der bedarfsgerechten Anpassung des Autobahnkreuzes HH-Süd. Der Ausbau im südlichen Teilabschnitt zwischen Stillhorn und dem Horster Dreieck in Niedersachsen ist im „Weiteren Bedarf“ eingeordnet. Hamburg wird dementsprechend die weiteren Planungen zum Ausbau der A 1 zwischen A 26 und A 25 aufnehmen und im nach Abschluss der Ausbauarbeiten an der A 7 zur Umsetzung bringen.
A 23 / 6-streifiger Ausbau zwischen Pinneberg und dem Autobahndreieck HH-Nordwest
Die Anmeldung dieser Maßnahme erfolgte im Konsens mit Hamburg durch Schleswig-Holstein, da die Strecke zum weit überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein liegt. Angestrebt wird von dort zunächst eine temporäre Freigabe der Seitenstreifen, für die ein geplanter Ausbau eine Voraussetzung ist. Parallel zur Planung in Schleswig-Holstein wird Hamburg dieses Projekt bearbeiten. Die Einordnung erfolgte in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung“, um hier die wachsenden Verkehre bewältigen zu können.
Schiene:
Schienenknoten Hamburg
Eine erneute Bewertung des Schienenknoten wurde noch nicht vorgenommen, dies war jedoch auch vom Bundesverkehrsministerium nicht anders vorgesehen. Bis zu einer Bewertungsaktualisierung gilt die letzte Bewertung, die weiterhin so gut ist, dass zumindest für viele Einzelmaßnahmen die Kategorisierung „Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung“ gewählt wurde.
Wachstumskorridor Ost
Der Wachstum Korridor Ost umfasst die Ertüchtigung, insbesondere Elektrifizierung, bestehender Eisenbahnstrecken über Uelzen, Magdeburg, Hof bis in die Region Regensburg. Für den Hafen Hamburg ist diese Strecke von großer Bedeutung, da damit eine verbesserte Möglichkeit zum Abtransport von Gütern aus Hamburg Richtung Süden erfolgen kann. Dieses Projekt wurde, sowohl im Nordabschnitt (Uelzen – Halle, wie auch im Südabschnitt Hof – Obertraubling) in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung“ eingeordnet Diese Eingruppierung ist erfreulich, da somit der umweltfreundliche Verkehrsträger Schiene und der Hamburger Hafen gestärkt werden
Verbesserung der Schieneninfrastruktur zwischen Hannover-Bremen/Hamburg
Die statt der ehemaligen Y-Trasse in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommene Alpha Variante E wurde mit „noch nicht abschließend bewertet.
Dieses Projekt ist noch nicht abschließend bewertet, so dass noch keine näheren Angaben zum Umfang der geplanten Maßnahmen vom Bundesverkehrsministerium gemacht wurden. Hamburg begrüßt, dass das Bundesverkehrsministerium sich nochmals intensiv mit diesem Projekt auseinander setzt und somit mögliche Verbesserungsmöglichkeiten eruiert. Aus Hamburger Sicht sollte das Projekt so dimensioniert werden, dass die erforderliche Leistungsfähigkeit für Personen- und Güterverkehr erreicht wird.
Hinterlandanbindung Fehmarnbelttunnel
Die Anbindung der festen Fehmarnbeltquerung findet sich in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“. Das ist insbesondere für Hamburg als Logistikdrehkreuz des Nordens von hoher Bedeutung. Damit wird die Verbindung nach Skandinavien deutlich verbessert und es wird ein Beitrag für ein weiter zusammenwachsendes Europa geleistet.
Senator Frank Horch: „Die meisten Eisenbahnprojekte sind genau richtig im „Vordringlichen Bedarf“ oder sogar im „Vordringlichen Bedarf Engpassbeseitigung“ eingeordnet worden. Dass das Bundesverkehrsministerium von einer erweiterten Alpha-Variante E für den Ausbau des Schienennetzes im Raum Hamburg/Bremen – Hannover spricht, stimmt mich hoffnungsfroh, dass hier eine zukunftsfeste Variante gefunden werden kann und den Schienenverkehr in Norddeutschland ausreichend verbessert.“
Wasserstraße:
Fahrrinnenanpassung
Die Fahrrinnenanpassung ist im Bundesverkehrswegeplan als zugesagter Neubeginn fest disponiert. Es ist ein Vorhaben von nationaler Bedeutung und damit auch für den Bund gesetzt.
Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals
Der Nord-Ostsee-Kanal ist eine der weltweit wichtigsten Wasserstraßen. Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans sieht vor, dass er saniert und für größere Schiffe und steigende Verkehrsmengen ertüchtigt wird. Die Eingruppierung erfolgte teilweise in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung“ und teilweise in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“. Diese Eingruppierungen zeigen die Bedeutung dieser Maßnahmen.
Neubau der Schleuse Lüneburg im Zuge des Elbe-Seitenkanals
Um das zu kleine Schiffshebewerk in Scharnebeck zu ergänzen, wurde der Bau einer neuen Schleuse für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Hamburg begrüßt es sehr, dass die Schleuse Lüneburg im Bundesverkehrswegeplan in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ verankert wurde. Das geplante und leistungsstarke Abstiegsbauwerk wird ein substanzielles Wachstum der Binnenschifffahrt im Elbstromgebiet ermöglichen.
Straßenprojekte im Umfeld von Hamburg:
Da Hamburg der Verkehrsknotenpunkt in Norddeutschland ist, unterstützt Hamburg auch Straßenprojekte, die nicht in Hamburg liegen, aber für den Verkehrsfluss in Norddeutschland von großer Bedeutung sind. Darunter:
Vierstreifiger Ausbau A 21
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den vierspurigen Ausbau der Bundesautobahn A 21 zwischen Bargteheide und Schwarzenbek in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Durch dieses Projekt kann die A 1 östlich von Hamburg entlastet werden. Durch eine langfristige Verlängerung dieser Autobahn bis zur A 39 würde eine Ostumfahrung Hamburgs Realität.
Vierstreifiger Neubau A 20
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Weiterbau der Bundesautobahn A 20 in die zweithöchste Kategorie „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Diese Autobahn wird somit immer wahrscheinlicher.
Vierstreifiger Neubau A 39
Dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Neubau der Bundesautobahn A 39 in die zweithöchste Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft hat, ist ein gutes Zeichen. Der Lückenschluss der A 39 wird weiter zur Verbesserung des straßengebundenen Seehafenhinterlandverkehrs der Nord- und Ostseehäfen, vor allem des Hamburger Hafens, beitragen.
Hintergrund
Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans kann ab dem 21.3.2016 im Internet eingesehen werden. In der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wird er ab diesem Termin auch zur Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt werden (wochentags von 9 bis 17 Uhr im Raum 515). Die Stellungnahmen können schriftlich oder über das Internet in einem Formular während der Dauer von 6 Wochen abgegeben werden. Ziel ist es, sachbezogene Hinweise zum Gesamtplan des BVWP und insbesondere zu dessen Umweltauswirkungen zu erhalten. Einzelvorhaben im Detail zu betrachten ist Gegenstand der nachfolgenden einzelnen Planungsverfahren.