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Plan gegen Fluglärm beschlossen

26. April 2016 Pressemitteilung
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Der Senat hat heute einen Maßnahmenkatalog gegen Fluglärm vorgelegt und damit auf ein Ersuchen der Bürgerschaft aus dem vergangenen Jahr geantwortet. Die Einflugschneise im Nordosten Hamburgs wird schmaler und länger, laute Flugzeuge zahlen künftig höhere Gebühren und für Verstöße gegen Nachtflugbeschränkungen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Die Fluglärmschutzbeauftragte kann künftig weisungsunabhängig vom Senat handeln.

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Jens Kerstan, Umweltsenator, erklärt dazu:  „Unser Ziel ist es, die Lärmbelastung für die Hamburginnen und Hamburger durch den Flughafen so gering und so erträglich wie möglich zu gestalten. Der 16-Punkte-Plan bringt uns hier einen großen Schritt weiter. Durch eine Gesetzesänderung wollen wir die Position der Fluglärmschutzbeauftragten stärken. Mit dieser Regelung setzt Hamburg bundesweit ein Zeichen für mehr Fluglärmschutz. Ich freue mich, dass es gelungen ist, über den 16-Punkte-Plan hinaus zusammen mit dem Flughafen eine Pünktlichkeitsoffensive mit den Airlines zu vereinbaren. Zusammengenommen werden die Maßnahmen für viele Bürgerinnen und Bürger eine spürbare Entlastung bringen.“

Frank Horch, Wirtschaftssenator, erklärt: „Der auf Betreiben des Senats intensivierte Dialog mit den Fluglärmbetroffenen und den Nachbargemeinden wird zukünftig im Rahmen einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit in der Allianz für Fluglärmschutz fortgeführt werden können. Die Bürgerbeteiligung wird durch einen Zuwachs an öffentlich verfügbaren Informationen und neue Foren in den betroffenen Stadtteilen konsequent gestärkt.“

An der weiteren Umsetzung des 16-Punkte-Plans arbeitet die bei der Umweltbehörde angesiedelte Fluglärmschutzbeauftragte gemeinsam mit der Behörde für Wirtschaft und Verkehr (BWVI), dem Flughafen Hamburg und der Deutschen Flugsicherung. Der heute beschlossene Plan soll in Kürze von der Bürgerschaft beraten und verabschiedet werden.

Die wichtigsten Punkte des Plans im Überblick: 

  • Hamburg führt als erstes Bundesland ein Fluglärmschutzbeauftragtengesetz ein: Mit der gesetzlichen Verankerung wird die Position der Fluglärmschutzbeauftragten maßgeblich gestärkt. Der/ die Fluglärmschutzbeauftragte ist weitgehend weisungsunabhängig. Hinzu kommen klar geregelte Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte. Mit dieser innovativen gesetzlichen Regelung setzt Hamburg ein Zeichen für mehr Fluglärmschutz und unterstreicht seine besondere Verpflichtung gegenüber den Fluglärmbetroffenen. 
  • Die Auswertung der heute geflogenen Endanflüge über den Nordosten zeigt, dass die geforderte Mindestendanfluglänge von 7 Nautischen Meilen (NM = 1,852 km) verlässlich eingehalten wird, ebenso werden stärker besiedelte Gebiete heute nach Möglichkeit umflogen. Diese Regelung reduziert die Belastung gerade für viele nordöstliche Anrainer des Flughafens deutlich. Eine zusätzliche Verlängerung des Endanflugs scheidet aus, um eine Erhöhung der Belastung der Nachbargemeinden im Kreis Stormarn zu vermeiden.
  • An- und Abflug sollen nach Möglichkeit lärmoptimiert erfolgen. Die Fluglärmschutzkommission und die Allianz für den Fluglärmschutz werten Best-Practice-Beispiele anderer deutscher Flughäfen aus, um für Hamburg weitere Verbesserungen zu erreichen.
  • Für späte Landungen in der Zeit nach 22 Uhr waren die Landeentgelte bereits 2015 lärmklassenabhängig erhöht worden. Für laute Flugzeuge sind höhere Gebühren zu zahlen als für leise Maschinen wie beispielsweise den A320neo.  
  • Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen werden verdreifacht: von 500 Euro auf 1.300 Euro, dies gilt vor allem bei Flugbewegungen nach 24 Uhr.
  • Bei einem Verstoß gegen die Nachtflugbeschränkungen wird grundsätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In diesem Zusammenhang werden die Gewinnabschöpfung gegenüber der Pilotin bzw. dem Piloten und den Airlines geprüft. Der Bußgeldrahmen beträgt bei Vorsatz bis zu 10.000 Euro, bei Fahrlässigkeit bis zu 5.000 Euro – pro Flug und Verstoß.
  • Passiver Schallschutz: Der Flughafen wird sein erfolgreiches Schallschutzprogramm zeitnah weiterentwickeln und damit auf weiterhin über die gesetzlich geschuldeten Leistungen hinausgehen. Den Lärmschutzbedürfnissen der betroffenen Anwohner wird damit zukunftsweisende Rechnung getragen.
  • Mehr Transparenz: Seit 2015 veröffentlicht der Flughafen auf seiner Internetseite eine monatliche Verspätungsstatistik, in der auch die Verspätungsgründe aufgeführt sind. Die Fluglärmschutzbeauftragte veröffentlicht seit 2015 auf ihrer Internetseite www.hamburg.de/fluglaerm eine Übersicht zur Einhaltung der Bahnbenutzungsregeln.
  • Seit Oktober 2015 geht die Fluglärmschutzkommission (FLSK) in betroffene Stadtteile und bietet unter dem Titel „FLSK vor Ort“ Bürgerfragestunden an.
  • Die Fluglärmschutzkommission wurde um einen Vertreter aus dem Kreis Stormarn erweitert. 
  • Belange des Fluglärmschutzes und der Entwicklung des Flughafens sollen künftig in einer vom Flughafen initiierten „Allianz für den Fluglärmschutz“ besprochen werden. Diese soll das nächste Mal am 3. Mai 2016 tagen und dient Vertreterinnen und Vertretern von Bürgerinitiativen, Regierungs- und Oppositionsfraktionen sowie Unternehmen und Verbänden als Austauschplattform mit der Fluglärmschutzkommission, der Fluglärmschutzbeauftragten und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sowie der Umweltbehörde.

Rückfragen der Medien:

Behörde für Umwelt und Energie, Pressestelle, Jan Dube

Tel.: 040 428 40 – 8006, Jan.Dube@bue.hamburg.de

 

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Richard Lemloh

Tel. 040 - 42841-1326, pressestelle@bwvi.hamburg.de