Konkret erfolgen am 10./.11. Juli 2017 die Ampelumstellungen, die nötig sind, um die geplante Verkehrsführung einzurichten. Die sieht wie folgt aus: stadteinwärts Einbahnstraße auf der Meiendorfer Straße, stadtauswärts die extra ertüchtigte, ausgeschilderte Umleitung. Der Verkehr in Richtung Norden/Ahrensburg gelangt über die Berner Straße, Bargkoppelweg und Saseler Straße wieder auf die Meiendorfer Straße. Dafür wird die Berner Straße zweispurig als Einbahnstraße bis zum Bargkoppelweg eingerichtet. Außerdem wird die Ampelschaltung an der Kreuzung Saseler Str./Meiendorfer Straße auf den Verkehr angepasst. Der Verkehr in Fahrtrichtung Osten muss aufgrund der Einbahnstraßenregelung in der Berner Straße ebenfalls umgeleitet werden. Die Umleitung führt über die Berner Str., Berner Heerweg, Bekassinenau und Alter Zollweg.
Ab 12. Juli 2017 sollen die ersten Bagger rollen. Bauende für die Leitungsarbeiten ist Ende November 2017.
Die Nebenflächen werden mit getrennten Geh- und Radwegen beidseitig der Fahrbahn geordnet, öffentliche Parkstände werden angelegt. Um eine Barrierefreiheit zu erlangen, werden in den Querungsbereichen Bodenindikatoren für Sehbehinderte sowie entlang der Radwege Begrenzungsstreifen vorgesehen.
Davon abweichend müssen im Bereich von Bestandsbäumen auf kurzen Teilabschnitten Grandflächen ausgeführt werden. Ziel ist es, möglichst viele Bäume insgesamt zu erhalten. Die Vitalität von einigen Bäumen ist allerdings eingeschränkt. 21 Bäume müssen gefällt werden. 13 werden in den Nebenflächen nachgepflanzt.
Die Metrobuslinie 24 und der Nachtbus 617 erhalten – wie jetzt auch - eine Haltestelle je Fahrtrichtung, wobei diese örtlich zwischen Gerstenkoppel und Gerstenwiese verlegt wird. Die Haltestelle stadtauswärts wird als Haltestelle am Fahrbahnrand, stadteinwärts als Busbucht ausgeführt. Beide Haltestellen sollen barrierefrei hergestellt werden.
Zur Schaffung von öffentlichen Parkplätzen werden größtenteils 2,10 m breite Längsparkstände vorgesehen und mit Wabensteinpflaster befestigt.
Eine Radverkehrsführung im Mischverkehr oder innerhalb von Schutzstreifen auf der Fahrbahn wird aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, der ausgewiesenen Umleitungsstrecke für die BAB A 1 sowie des hohen Anteils an Rad fahrenden Schulkindern in der Meiendorfer Straße nicht vorgesehen. Es besteht eine Radwegbenutzungspflicht.
Im Zuge des Ausbaus der Meiendorfer Straße zwischen Oldenfelder Stieg und Wildgansstraße ist geplant, die vorhandene Straßenentwässerung, bestehend aus einem teilverrohrten Graben auf der Südseite der Straße sowie einer Entwässerungsleitung in einem Teilabschnitt nördlich der Fahrbahn, durch einen neu zu erstellenden Straßenentwässerungskanal in der Straße zu ersetzen.
Die Oberflächenentwässerung erfolgt über neu herzustellende Straßenabläufe, die an einen Straßenentwässerungskanal angeschlossen werden.