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Standortsicherung

Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages zwischen der Flughafen Hamburg GmbH und der Freien und Hansestadt Hamburg

01. Oktober 2019 Pressemitteilung

Der Senat hat heute beschlossen, den aus dem Jahr 1970 stammenden Erbbaurechtsvertrag zwischen der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) um 60 Jahre bis zum 31.12.2080 zu verlängern. Mit der langfristigen Standortsicherung sind erstmals auch gesonderte Verpflichtungen zum Lärm- und Klimaschutz verbunden.

So verpflichtet sich die FHG zu Ausgleichszahlungen für Fluglärm zu entrichten, wenn bestimmte Grenzwerte innerhalb einer sogenannten Lärmkontur überschritten werden. Die Lärmausgleichszahlung ist mit einer Progression versehen. Bei erheblicher Überschreitung der Grenzwerte steigt die Ausgleichszahlung überproportional. Konkret bedeutet dies: Wenn in einem Kalenderjahr die Lärmkontur mit einer vereinbarten Größe von 15,39 qkm („Grenzwert“) überschritten wird, zahlt die FHG rückwirkend an den Erbbaurechtsgeber (LIG) für das Kalenderjahr der Überschreitung einen Betrag von 500.000 Euro je angefangenem qkm Überschreitung des Grenzwerts zum Ausgleich. Die Lärmausgleichszahlung wird mit folgender Progression versehen: Bei einer Überschreitung von 19,39 qkm werden 3 Mio. Euro fällig (statt 2,5 Mio. Euro) und ab einer Überschreitung von 20,00 qkm 4 Mio. Euro. Zudem werden die Mittel für passivem Lärmschutz von der FHG als freiwillige Leistung um jährlich 250.000 Euro ab dem Jahr 2021 aufgestockt.

Um die klimaschutzpolitischen Interessen der Stadt zu wahren, verpflichtet sich die FHG ferner, bis zum Jahr 2021 klimaneutral zu werden: Alle vom Flughafenbetrieb ausgehenden CO2-Emissionen, die von der FHG zu beeinflussen sind, sollen bis zum Jahr 2021 vollständig reduziert beziehungsweise kompensiert werden. Außerdem wird die FHG gemeinsam mit ihren Partnern darauf hinarbeiten, dass so zügig wie möglich ein möglichst hoher Anteil an synthetischem Kerosin zur Verfügung gestellt werden kann.

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator: „Der Flughafen Hamburg ist für die Metropolregion Hamburg von immenser Bedeutung. Knapp 10 Millionen Menschen leben im erweiterten Einzugsbereich des Flughafens und nutzen das Angebot. Mit der Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages um 60 Jahre schaffen wir jetzt eine langfristige Standortsicherung und eine verlässliche Planungssicherheit für den Flughafen. Es ist zudem ein Kernanliegen dieses Senats, dass der Betrieb als großer innerstädtischer Flughafen den Lärmschutz-Interessen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, aber auch den aktuellen Anforderungen beim Klimaschutz in besonderer Weise Rechnung trägt. Vor diesem Hintergrund freut es mich besonders, dass es uns gemeinsam gelungen ist, mit der Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages auch klare klima- und lärmschutzpolitische Vereinbarungen zu treffen. Damit setzen wir ebenso positive wie nachhaltige Impulse im Sinne unserer Klima- und Lärmschutzziele in Hamburg.“

Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie: „Erstmals seit Ende der 1990er Jahre wird das Messer beim Lärmteppich angelegt. Bisher liegt der maximale Lärmteppich bei 20,39 Quadratkilometern, künftig greift ab 15,39 Quadratkilometer ein Strafzahlungsmechanismus. Bei einer Überschreitung würden hohe jährliche Summen als Ausgleich fällig. Es ist davon auszugehen, dass der Flughafen alles tun wird, um diese Strafzahlungen zu vermeiden. Der Flughafen kann also nur noch wachsen, wenn er nicht lauter wird. Insofern ist dieser Mechanismus de facto eine Wachstumsbremse für den Fluglärm. Zu begrüßen ist außerdem, dass der Flughafen bis 2021 im Bodenbetrieb klimaneutral werden will – das macht zwar nur einen kleineren Teil der CO2-Emissionen aus, ist aber ein wichtiger Schritt. Außerdem haben wir für den Flughafen das Ziel vorgegeben, in Zukunft mehr und mehr auf synthetisches Kerosin zu setzen – dies muss am Markt allerdings erstmal verfügbar sein.“

Michael Westhagemann, Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags zwischen Stadt und Flughafen ist eine runde Sache. Sie zeigt, dass wir in Hamburg beides im Blick haben: die Bedeutung des Flughafens für die Region und unsere Stadt im Hinblick auf Mobilität, Wirtschaft und Arbeitsplätze ebenso wie die Herausforderungen des Klima- und Lärmschutzes. Der Flughafen erhält so eine nachhaltige Wachstumsperspektive. “

LIG-Geschäftsführer Thomas Schuster: „Bei dem Haupterbbaurechtsvertrag mit der Flughafen Hamburg GmbH handelt es sich um den mit Abstand sowohl finanziell als auch flächenmäßig größten Erbbaurechtsvertrag der Freien und Hansestadt Hamburg. Ich freue mich, dass es unter der Federführung des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen gelungen ist, einen für die FHH in mehrerlei Hinsicht positiven Vertrag auszuhandeln.“

Michael Eggenschwiler, Vorsitzender der Geschäftsführung am Hamburg Airport: „Ich freue mich sehr, dass wir mit der Stadt Hamburg einen neuen Erbbaurechtsvertrag schließen konnten und somit Planungssicherheit für die nächsten 60 Jahre haben. In dem Vertrag und den zugesagten Maßnahmen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den Lärmschutz für die Anwohner weiter zu stärken und auch unser weitreichendes Engagement für den Klimaschutz noch auszubauen. Damit leisten wir unseren Beitrag zur Fortschreibung des Klimaplans und des Lärmaktionsplanes der Stadt.“

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