In den kommenden Monaten sollen Biotoptypen kartiert sowie eine artenschutzrechtliche Betrachtung vorgenommen werden. Einzelne Maßnahmen wurden bereits zum Jahresanfang ausgeschrieben.
Hintergrund
Am 3. Mai 2016 hat der Senat eine Hafenplanungsverordnung beschlossen, die die wirtschaftliche Entwicklung im besagten Gebiet vorsieht. Neben einer Bebauung ist auch vorgesehen, einen Teil der Flächen als Grünflächen zu erhalten. In dieser Verordnung ist genau definiert, welche Flächen wirtschaftlich entwickelt werden sollen und welche geschützten Grünflächen erhalten bleiben.
Aktuelle Situation
Ein Baumhaus wurde ohne Erlaubnis der Eigentümerin Hamburg Port Authority (HPA) auf einer Grünfläche errichtet, die nach der Hafenplanungsverordnung für die Bebauung nicht vorgesehen ist. Die Fläche, auf der das Baumhaus errichtet wurde, ist ein Wald nach dem Hamburgischen Waldgesetz. In Wäldern ist es verboten, Feuer zu machen.
Nächste Schritte
Die Polizei klärt die Personen aktuell über die Rechtslage auf. Es wird auf die Bestimmungen des Waldgesetzes und die allgemeine Rechtslage hingewiesen. Ansonsten wird die Entwicklung vor Ort von der Polizei ständig beobachtet.
Ergänzend zur Pressemitteilung vom 18. Oktober – Vollhöfner Weiden – teilt der Senat am 22. Oktober mit:
Bis mindestens 2023 ist nicht geplant, einen Eingriff in die Baumsubstanz der Vollhöfner Weiden vorzunehmen.
Die Hafenplanungsverordnung vom 3. Mai 2016 sieht vor, dass ein Teil der Vollhöfner Weiden darüber hinaus in jedem Fall als geschützte Grünflächen erhalten bleiben.
Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt und Energie
Björn Marzahn, Pressestelle
Telefon: 040 42840 - 3065
Bjoern.Marzahn@bue.hamburg.de