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Gaststätten

Lockerungen für das Gastgewerbe in Hamburg

12. Mai 2020 Pressemitteilung
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Der Senat hat heute das Gastgewerbe betreffende Lockerungen beschlossen, die die Unternehmen in die Lage versetzen sollen, in zunächst begrenztem Umfang wieder aus eigener Kraft zu wirtschaften. Konkret können Gastronomiebetriebe unter Wahrung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften ab dem 13. Mai wieder öffnen. Die Gaststätten müssen zudem die Kontaktdaten ihrer Gäste für eine evtl. notwendig werdende Nachverfolgung von Infektionswegen erfassen. Für die ebenfalls ab dem 13. Mai auch wieder für touristische Übernachtungen geöffnete Hotellerie gelten analoge Vorgaben hinsichtlich Abstandsgebot, Hygieneregeln und Kontaktdaten. Zudem wird die maximale Auslastung auf zunächst 60% der Zimmerkapazität beschränkt.

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Senator Michael Westhagemann: „Das Gastgewerbe gehört zu den von der Pandemie und den durch sie notwendig gewordenen Schließungen am stärksten betroffenen Branchen. Und es hat kaum Chancen, die in den vergangenen Wochen erlittenen Einbußen im Laufe der Saison wieder auszugleichen. Der Senat hat sich deshalb vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage entschlossen, einen bedeutenden Schritt in Richtung Öffnung zu gehen. Wir wollen den über 5.000 Gastronomie- und rund 400 Hotelbetrieben wieder die Chance geben, aus eigener Kraft zu wirtschaften, wenn auch zunächst unter Auflagen und Kapazitätsgrenzen.“

Das Gastgewerbe hat sich in den vergangen Jahren zu einer der wichtigsten Wirtschaftszweige unserer Stadt entwickelt, mit über 8 Mrd. Euro touristischem Umsatz und weit über 90.000 Beschäftigten in der Tourismusbranche. Der Tourismus trägt zudem über die durch ihn ermöglichte Vielfalt von Kultur- und Freizeitangeboten ganz wesentlich zur Attraktivität unserer Stadt bei, für unsere Gäste genauso wie für die Hamburgerinnen und Hamburger. Senator Westhagemann: „Es freut mich sehr, dass die aktuelle Lage es erlaubt, dieser Branche, die so viel zur Lebensqualität Hamburgs beiträgt und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder eine Perspektive zu öffnen.“

Ab 13. Mai 2020 können die Hamburgerinnen und Hamburger also wieder in die Restaurants und die Hamburger Hotels wieder touristische Gäste empfangen. Klar ist aber auch, dass es sich dabei um eine neue Realität handeln wird, nicht um die Rückkehr zum Restaurant- und Hotelbesuch in gewohnter Form. Nur wenn die gesetzlichen Vorgaben zu Abstandsgeboten und Hygieneregeln von Gästen und Betreibern strikt befolgt werden, wird dieser Schritt ein erster von weiteren in Richtung Öffnung sein können. Alle Maßnahmen müssen weiter unter dem Vorbehalt stehen, dass das Infektionsgeschehen beherrschbar bleibt. Der Senat appelliert daher an die Unternehmen und an ihre Gäste, die Vorgaben im Interesse allersehr ernst zu nehmen und konsequent anzuwenden.