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#CoronaHH - Wenn keine Unternehmenshilfen greifen

Hamburger Härtefallhilfen für Unternehmen und Soloselbständige in Corona-Not geht an den Start

04. Mai 2021 Pressemitteilung
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Unternehmerinnen und Unternehmer, für die bislang aus den unterschiedlichsten Gründen keine Coronahilfen in Frage kamen, können nun eine Förderung aus dem Härtefallfonds beantragen. Für die Hamburger Wirtschaft stehen insgesamt 38,36 Millionen Euro bereit. 19,18 Millionen Euro davon trägt der Bund, die andere Hälfte die Freie und Hansestadt Hamburg. Für die Finanzierung hat der Senat bereits vor zwei Wochen grünes Licht gegeben. Jetzt steht auch das Antragsverfahren fest, das Mitte Mai starten soll. Die Antragsstellung ist ab Mitte Mai bis zum 30. September 2021 unter www.haertefallhilfen.de und unter www.ifbhh.de möglich.

Michael Westhagemann, Senator für Wirtschaft und Innovation: „Gemeinsam mit dem Bund haben wir ein Paket geschnürt, mit dem wir auch die unterstützen wollen, die bisher leider leer ausgegangen sind. Ich freue mich sehr, dass wir in den kommenden Tagen mit den Anträgen starten können, damit die betroffenen Unternehmen, Organisationen und Soloselbständigen an das dringend benötigte Geld kommen. Denn obwohl Hamburg, abgestimmt auf die Maßnahmen des Bundes, im Laufe des letzten Jahres verschiedene maßgeschneiderte Hilfen auf den Weg gebracht hat, gab es immer wieder Fälle, die durchs Raster gefallen sind. Das sind Härten, die wir im Rahmen einer Einzelfallprüfung abmildern wollen. Dafür stehen jetzt über 38 Millionen Euro bereit und können noch diesen Monat beantragt werden.“

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator: „Auf diese Hilfe haben viele gewartet, knapp 40 Mio. Euro haben wir dafür bereitgestellt. Wir haben sehr dafür gekämpft, dass es einen gut ausgestatteten Härtefallfonds und eine pragmatische Härtefallregelung für Unternehmen und Soloselbständige in Hamburg gibt. Teilweise realisieren wir das im Verbund mit anderen Ländern, teilweise unterbreiten wir ein umfassendes Extra-Angebot – konkret für Soloselbständige, von denen wir wissen, dass sie die Corona-Krise besonders getroffen hat. In Hamburg können Soloselbständige die Härtefallhilfe entweder direkt, oder mit der Hilfe sogenannter „prüfender Dritter“, also beispielsweise Steuerberaterinnen und -berater, beantragen. Die wirklich vorbildliche Direktantragsmöglichkeit bedeutet für viele Betroffene eine große Erleichterung, denn so können besonders bei kleinen Antragsvolumina zusätzliche Kosten gespart werden. Sollte das bereit gestellte Geld für die Härtefälle nicht reichen, werden wir aus dem Hamburger Haushalt nachlegen. Jeder anerkannte Härtefall soll die Hilfe bekommen, die ihm nach diesem Programm zusteht.“

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Hamburg hat sehr frühzeitig umfangreiche Corona-Hilfen auf den Weg gebracht. Dabei hat es sich bewährt, dass wir im Senat die Hilfen Ressortübergreifend entwickelt haben. Gerade im Bereich der Künstlerinnen und Künstler und in der Kreativwirtschaft gibt es zahlreiche Soloselbständige, für die wir flexible Antragsverfahren brauchen. Mit dem Härtefallfonds kommt jetzt ein zusätzliches Hilfspaket, mit dem wir individuell helfen können. Wir werden auch weiter die gesamte kulturelle und kreative Szene in ihrer ganzen Vielfalt im Blick haben, um Hamburg möglichst gut durch die Krise zu bringen. Denn genau diese kreativen Szenen brauchen wir, wenn wir die kulturelle und wirtschaftliche Attraktivität der Stadt erhalten wollen.“ 

Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Mit unseren Corona-bedingten Förderprogrammen, bestehend aus Zuschuss-, Kredit- und Beteiligungsprogrammen sowie den Überbrückungshilfen des Bundes, haben wir bereits über 100.000 Anträge für Soloselbständige und Unternehmen in der Hansestadt bewilligt und so mehr als 1,5 Mrd. Euro Fördervolumen zur Verfügung gestellt. Über die Hamburger Corona Härtefallhilfen ermöglichen wir nun auch Unterstützung für Soloselbständige und Unternehmen, die bisher durch die Förderbedingungen des Bundes nicht förderberechtigt waren und ggf. durch das „Netz“ gefallen wären.“

Für wen kommen die Härtefallhilfen in Frage?

In besonderen Fallkonstellationen kann es dazu kommen, dass die bestehenden Hilfsprogramme (November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II und III sowie die Neustarthilfe) bisher nicht greifen konnten. Für die Härtefallhilfe grundsätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen (Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) sowie Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen. Das Unternehmen muss dafür seinen Hauptsitz in Hamburg haben und in der Zuständigkeit eines Hamburger Finanzamts sein. Es muss eine wirtschaftliche Existenzbedrohung vorliegen, die auf Pandemie-bedingte Härten zurückzuführen ist.

In den nächsten Tagen werden die Förderrichtlinie und die FAQs auf den genannten Seiten veröffentlicht. Dort sind, wie auch im Antragsformular für Soloselbständige, die genauen Antragsbedingungen beschrieben.

Welche Summe kann beantragt werden?

Soloselbständige können einen Direktantrag bis zu einer Förderhöhe von 7.500 Euro stellen, wobei die Förderung maximal 50 Prozent des Referenzumsatzes beträgt. Für alle weiteren Unternehmen und Soloselbständige mit höherem Förderbedarf ist die Zuwendung in der Regel auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt. In diesem Fall erfolgt die Antragsstellung analog zu den bestehenden Hilfen über einen prüfenden Dritten. In jedem Fall sind die geltenden beihilferechtlichen Beschränkungen zu beachten.

Rückfragen der Medien

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