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Flughafen Hamburg

Bund beteiligt sich an Ausgleichszahlungen für Vorhaltekosten

06. August 2021 Pressemitteilung
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Der Flughafen Hamburg stellt eine systemrelevante Infrastruktur dar, dessen Offenhaltung für die Versorgung der Bevölkerung vorgeschrieben und unerlässlich ist. Durch die Betriebspflicht entstanden ungedeckte Vorhaltekosten in Höhe von 47 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen an die Flughafengesellschaft teilen sich jeweils zur Hälfte die Stadt Hamburg und der Bund.

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Die Corona-Krise hat auch Einschränkungen beim Reisen nach sich gezogen. Geschlossene Grenzen, Quarantäneauflagen, unterschiedliche Regelungen für die Einreise und Ausreise haben sowohl Geschäftsreisen als auch Urlaubsmöglichkeiten in besonderer Weise eingeschränkt. Diese Einschränkungen haben Auswirkungen auf Wirtschaftszweige wie die Luftfahrtbranche. Über das gesamte Jahr 2020 hat der Luftverkehr in Deutschland ca. 85% weniger Passagiere verzeichnet. Die Zahl der Flugbewegungen ist nicht ganz so stark zurückgegangen, was auch darauf beruht, dass im Schnitt nur jeder fünfte Sitzplatz in den Flugzeugen belegt wurde.

Neben den Fluggesellschaften spüren auch die Flughäfen die Folgen, deren Einnahmen fast vollständig weggebrochen sind. Die Flughafenunternehmer haben darauf unter anderem mit Kurzarbeit reagiert. Das gilt auch jetzt, über ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie, noch für zwei Drittel aller Beschäftigten in der Luftfahrt. Durch das Stilllegen eines Terminals am Hamburg Airport konnten weitere Kosten gespart werden. Als wichtige und knappe Infrastruktur, die der Daseinsvorsorge dient, unterliegen Flughäfen einer gesetzlichen Betriebspflicht und können nicht geschlossen werden.

Im Falle des Hamburger Flughafens, wie auch vier weiteren Flughäfen in Deutschland, kommt hinzu, dass er ein sog. benannter Flughafen ist. Die internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO schreiben vor, dass auf einem solchen Flughafen Einrichtungen und Verfahren vorgehalten werden müssen, um Passagiere, die während des Fluges Zeichen einer ansteckenden Krankheit zeigen, versorgen und Mitreisende befragen und ggf. untersuchen zu können.

Die für die Aufsicht über die Flughäfen zuständigen Länder haben sich gegenüber dem Bund dafür eingesetzt, den Flughäfen zumindest einen Teil der hierdurch entstandenen Vorhaltekosten zu ersetzen. Nach längeren Diskussionen haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, diese Verluste bis zu einer im Einzelfall festgelegten Höhe jeweils zur Hälfte zu tragen. Die Höhe der ungedeckten Vorhaltekosten beläuft sich auf 47.282.836,00 Euro, von denen die FHH und der Bund jeweils 50 % übernehmen. Die FHH und der Bund haben im Ergebnis eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 23.641.418,00 EUR für ungedeckte Vorhaltekosten im Zeitraum zwischen dem 4. März und dem 30. Juni 2020 an die Flughafen Hamburg GmbH geleistet.

Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Ich möchte mich beim Bundesverkehrsminister für die Unterstützung bedanken. Das ist auch ein Bekenntnis zur Bedeutung des deutschen Luftverkehrssystems. Der Hamburger Flughafen ist einer von fünf deutschen Flughäfen, denen eine besondere Verantwortung für die Gesundheitsversorgung nach internationalen Vorschriften zukommt. Er ist zu allen Zeiten offen zu halten. Zudem ist er gemäß dem Luftverkehrskonzept des Bundes als systemrelevant eingestuft. Der Hamburg Airport stand insbesondere während des Lockdowns auch für Krankentransporte und den Transport medizinischer Güter zur Verfügung.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Unterstützung des Bundes für den Hamburger Flughafen unterstreicht noch einmal dessen auch nationale Bedeutung und ist damit ein wichtiges Signal. Die hälftige Teilung des vereinbarten Verlustanteiles ist ein gutes Ergebnis für den Flughafen und für Hamburg und stellt eine sinnvolle Ergänzung unseres umfassenden Rettungsschirmes für die Hamburger öffentlichen Unternehmen dar. Hamburg bekennt sich damit klar zu seinem Flughafen."

Michael Eggenschwiler, Vorsitzender der Geschäftsführung am Hamburg Airport: „Die Corona-Pandemie hat den Flughafen Hamburg und die gesamte Luftverkehrsbranche massiv getroffen. Dennoch hat der Flughafen seinen Flugbetrieb auch während Lockdownmaßnahmen und strikter Reisebeschränkungen aufrechterhalten, obwohl sich der Betrieb nicht gerechnet hat. Durch das Offenhalten seiner Infrastruktur sind dem Flughafen hohe Vorhaltekosten entstanden. Der Flughafen Hamburg ist dankbar für die Unterstützungsleistung von Land und Bund.“

 

Rückfragen der Medien

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Telefon: 040 42841 2239
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Instagram: @hh_bwi

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Telefon: 040 42823 1662
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