Unternehmen können zwei Module unabhängig voneinander beantragen:
Mit dem „Digital Check“ werden Beratungsleistungen angeboten, die mit einem konkreten Realisierungskonzept zur Umsetzung einer identifizierten Maßnahme enden. Der Zuschuss liegt bei 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 5.000 Euro.
Mit dem Modul „Digital Invest“ werden Investitionen gefördert, beispielsweise für Maßnahmen, die im Digital Check identifiziert wurden. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für Hard- und -Software als auch Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind. 30 Prozent der Digitalisierungsausgaben, maximal 17.000 Euro werden bezuschusst.
Wirtschaftssenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Wachstumspotentiale nutzen zu können, stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren. Eine Aufgabe, deren Bedeutung rasch zunimmt, ist daneben auch die Gewährleistung von Informationssicherheit. Mit dem Förderprogramm unterstützen wir gezielt Unternehmen, die bei großen, aufwändigen Fördermodellen ansonsten unberücksichtigt bleiben. Neben einer finanziellen Förderung stehen Know-How und Beratungsangebote zur Verfügung.“
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die mit der Corona-Pandemie notwendige und beschleunigte Umstellung auf neue digitale Prozesse, Systeme und Geschäftsmodelle stellt gerade kleine und mittlere Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der freien Berufe vor Herausforderungen. Wir haben deshalb seinerzeit schnell reagiert und im März 2020 im Rahmen des Corona-Schutzschirms – neben vielen anderen Maßnahmen – auch das Programm ‚Hamburg Digital‘ aufgelegt. Viele hundert Anträge wurden inzwischen gestellt und bewilligt. Das Thema bleibt auch nach der Pandemie noch enorm wichtig und insofern ist es gut und folgerichtig, das wir Hamburgs Unternehmen hier weiter unterstützen – jetzt nicht mehr aus Corona- sondern regulären Haushaltsmitteln.“
Das Programm „Hamburg Digital“ wurde während der Corona-Pandemie aufgelegt, die das Erfordernis für eine digitale Transformation in vielen Betrieben mit neuer Dringlichkeit versehen hatte. Im Rahmen der bestehenden Förderprogrammen des Bundes und Hamburgs gab es eine hohe Bereitschaft der Unternehmen, Digitalisierungsvorhaben anzugehen. Im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundes waren allein in Hamburg Mittel in Höhe von etwa 46 Millionen Euro für Digitalisierungsvorhaben ausgeschüttet worden.
Der Senat hat nun die Verlängerung des Programms „Hamburg Digital“ zunächst bis zum Jahresende beschlossen und dafür Haushaltsmittel bereitgestellt. Das Programm richtet sich weiterhin besonders an kleinere Unternehmen mit überschaubarem Investitionsbedarf. Der Zuschuss wird anteilig zu den Gesamtkosten gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Auszahlung über die IFB
Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die Hamburgische Investitions- und Förderbank. Ausführliche Informationen zum Programm und den Förderbedingungen unter www.ifbhh.de. Fragen zu den Förderbedingungen beantworten zudem die Förderlotsen im IFB Beratungscenter Wirtschaft www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/beratungscenter-wirtschaft
Inhaltliche Beratungen zu den Digitalisierungsvorhaben und deren Förderfähigkeit bietet das Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg: www.kompetenzzentrum-hamburg.digital/kontakt
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