Wirtschaftssenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Mit den Preisbremsen für leitungsgebundene Energieträger konnten wir bereits eine Planbarkeit der Energiekosten für die Wirtschaft erreichen. Die aktuellen Härtefallhilfen sollen jetzt die Unternehmen unterstützen, die schon im letzten Jahr von erheblichen Preissteigerungen betroffen waren. Das aufgesetzte Antragsverfahren in Hamburg hilft nun schnell und einfach.“
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Zusammen mit unseren übrigen Unterstützungsangeboten sind die Härtefallhilfen für kleine und mittelständische Unternehmen ein weiterer wichtiger Baustein, um die Energiekrise für Betroffene aus der Wirtschaft finanziell abzufedern. Die gestiegenen Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine außerordentliche Belastung auch jenseits der Preisbremsen für Strom und Gas dar. Insofern ist es gut und richtig, dass der Bund hier weitere Mittel bereitstellt, damit wir als Länder vor Ort gezielt finanzielle Hilfe geben können. Unsere Investitions- und Förderbank hat bereits zu Corona-Zeiten erfolgreich bundesweite Hilfsprogramme für Hamburg ausgesteuert, dies wird auch bei den jetzt startenden Härtefallhilfen der Fall sein.“
Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Seit Beginn der Corona-Pandemie vor drei Jahren haben wir rund 3,5 Milliarden Euro an Hilfsgeldern an die Hamburger Wirtschaft ausgezahlt und damit einen wichtigen Beitrag geleistet, um die negativen Folgen abzumildern und die Hansestadt gut durch die Krise zu bringen. Angesichts der aktuellen Energiekrise sehen wir es als Förderbank der Stadt Hamburg als unsere Aufgabe, die Hamburger Wirtschaft auch in dieser Situation zu unterstützen und Unternehmen, die besonders hart von der Steigerung der Strom- und Gaspreise betroffen sind, mit den Energie Härtefallhilfen zu entlasten.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus fast allen Wirtschaftsbereichen. Wesentliche Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist, dass sich der Gas- und/oder Strompreis für das Unternehmen im Zeitraum von Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im Durchschnitt mindestens verdreifacht hat.
Die Energie Härtefallhilfe wird als Zuschuss in Höhe der doppelten Abschlagszahlung oder der doppelten Monatsrechnung (Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer im November 2022) gezahlt. Für die Auszahlung von Fördergeldern für Strom und/oder Gas gilt jeweils eine Bagatellgrenze in Höhe von 2.000 Euro. Wird dieser Mindestbetrag nicht erreicht, kommt eine Förderung nicht infrage.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Antragsvoraussetzungen
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-energie-haertefallhilfen
Antragsstellung über das eAntragsportal
https://eantrag.ifbhh.de (ab 18 Uhr)
Rückfragen der Medien
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Dominic Völz, Pressestelle
Telefon: 040 42841 1326
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Finanzbehörde
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Telefon: 040 42823 1662
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Hamburgische Investitions- und Förderbank
Inga Koch, Vorstandsstab
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