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Verkehrsgewerbeaufsicht

Verkehrsgewerbeaufsicht untersagt „Wundercar“ die Vermittlung von Touren

06. Juni 2014 Pressemitteilung
  • Wirtschaft und Innovation

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist die personenbeförderungsrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde in Hamburg. Aufgabe der Behörde ist es u.a., für die Einhaltung der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der darauf gestützten Rechtsverordnungen zu sorgen, Verstöße zu unterbinden und begangene Verstöße zu ahnden.

  • Wirtschaft und Innovation

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein und ist Personenbeförderungsunternehmer

im Sinne des Gesetzes. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für Beförderungen mit Pkw vor, bei denen das  Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt oder die Beförderung unentgeltlich ist. Eine solche Ausnahme hat die Behörde im vorliegenden Fall von „Wundercar“ nicht erkannt.

Auch nach Anhörung des Unternehmens ist die BWVI zur Überzeugung gelangt, dass die „Wundercar“ angeschlossenen Fahrer entgeltliche Personenbeförderung durchführen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein. Da dieses unzulässig ist, hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gegen das Unternehmen eine Verfügung erlassen, mit welcher dem Unternehmen - unter Festsetzung eines Zwangsgelds für jeden Fall der Zuwiderhandlung - untersagt wird, Fahrtwünsche von Fahrgästen an dem Unternehmen angeschlossene Fahrer zu vermitteln.