Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein und ist Personenbeförderungsunternehmer
im Sinne des Gesetzes. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für Beförderungen mit Pkw vor, bei denen das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt oder die Beförderung unentgeltlich ist. Eine solche Ausnahme hat die Behörde im vorliegenden Fall von „Wundercar“ nicht erkannt.
Auch nach Anhörung des Unternehmens ist die BWVI zur Überzeugung gelangt, dass die „Wundercar“ angeschlossenen Fahrer entgeltliche Personenbeförderung durchführen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein. Da dieses unzulässig ist, hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gegen das Unternehmen eine Verfügung erlassen, mit welcher dem Unternehmen - unter Festsetzung eines Zwangsgelds für jeden Fall der Zuwiderhandlung - untersagt wird, Fahrtwünsche von Fahrgästen an dem Unternehmen angeschlossene Fahrer zu vermitteln.