Die Innovations- und Förderbank Hamburg (IFB) ist die bewilligende Stelle für EFRE-geförderte Projekte. Fördermittel müssen bei der IFB beantragt werden. Diese prüft anhand des EFRE-Programms und gemeinsam mit den verschiedenen fachlich zuständigen Stellen, ob ein Projekt gefördert werden kann. Wenn eine EFRE-Förderung nicht infrage kommt, prüft die IFB, ob andere öffentliche Förderprogramme genutzt werden können. Für den Erstkontakt stehen die Förderlotsen unter foerderlotsen@ifbhh.de zur Verfügung.
Allgemeine Fragen beantwortet die EFRE-Verwaltungsbehörde. Sie nimmt auch programmbezogene Eingaben im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Grundrechtecharta oder der UN-Behindertenrechtskonvention entgegen und prüft diese. Für die Kontaktaufnahme steht efre@bwi.hamburg.de zur Verfügung.