Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ruft dazu auf, bis zum 30. Juni 2025 Vorhabenskizzen für Energieeffizienzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden einzureichen. Eine Kofinanzierung von bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben ist möglich.
Enorme Einsparungen sind im Gebäudesektor nötig und möglich, um die Hamburger Klimaschutzziele zu erreichen. Neben den privaten müssen dabei auch die zahlreichen, öffentlichen Gebäude in den Blick genommen werden. Die Landesmittel reichen nicht aus, um den großen öffentlichen Gebäudebestand angemessen umzurüsten.
Im Einklang mit dem Hamburger Klimaplan fördert die BUKEA daher mit einer Summe von insgesamt 1,5 Mio. Euro Energieeffizienzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden. Kofinanziert werden z.B.
- Verbesserungen an der technischen Gebäudeausrüstung,
- Gebäudeautomation und
- Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle.
Bei umfassenden Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz kann zum Erreichen der Dekarbonisierungsziele untergeordnet auch die Nutzung von erneuerbaren Energien unterstützt werden.
Förderbedingung ist insbesondere, dass die Projekte eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Emissionen vor der Maßnahme oder eine Primärenergieeinsparung von mindestens 45% zum Ziel haben.