Auswahlkriterien und -verfahren
Vorhaben, die über das EFRE-Programm Hamburg 2021-2027 gefördert werden sollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Erstens müssen sie formell förderfähig sein. Das heißt, sie müssen z.B. innerhalb der Förderperiode – also bis zum 31.12.2028 – fertiggestellt sein und sollten ganz oder teilweise in Hamburg durchgeführt werden. Zweitens müssen sie inhaltlich zum EFRE-Programm Hamburg 2021-2027 passen. Letzteres wird anhand maßnahmenspezifischer und fachpolitischer Kriterien geprüft, die Sie in dem Dokument Auswahlkriterien und Auswahlverfahren für das EFRE-Programm Hamburg 2021-2027 finden. Darüber hinaus werden Auswahlkriterien und -verfahren durch spezifische Förderrichtlinien und -aufrufe konkretisiert.

Förderrichtlinie Nachhaltige Logistik
Nutzen Sie die Chance, Ihre Logistikprozesse nachhaltiger zu gestalten! Unser Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Implementierung digitaler Lösungen, die gezielt dazu beitragen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und den Verkehrsfluss, insbesondere in Innenstädten, zu verbessern. Egal, ob Sie bestehende Technologien anpassen oder innovative Ansätze entwickeln möchten – entscheidend ist die praktische Anwendung in Ihrem Arbeitsalltag. Bewerben Sie sich jetzt mit Ihrem Vorhaben und gestalten Sie eine umweltfreundlichere Zukunft für die Logistikbranche mit! Weitere Details sind der Förderrichtlinie Nachhaltige Logistik zu entnehmen.

Förderrichtlinie – PROFI Transfer Plus
Über PROFI Transfer Plus fördert der EFRE gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg Innovationsprojekte, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gemeinsam mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen durchführen. Die Richtlinie ist im Förderprogramm der Maßnahme „Innovative Verbundvorhaben fördern“ zugeordnet. Die Vorhaben müssen zu den Zielen des EFRE Förderprogramms Hamburg 2021-2027 beitragen.
Unterstützt werden Vorhaben in den Themenbereichen
- Data Science und Digitalisierung
- Gesundheit
- Klima und Energie
- Materialwissenschaften und Neue Materialien
- Mobilität,
die die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie Profi-Transfer-Plus.
Förderrichtlinie – Stärkung und Förderung der Gesundheitswirtschaft
Über das Programm zur Stärkung und Förderung der Gesundheitswirtschaft unterstützt der EFRE Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Gesundheitswirtschaft. Gefördert werden Vorhaben, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben. Weitere Informationen entnehmen Sie der Förderrichtlinie zur Stärkung und Förderung der Gesundheitswirtschaft.

Förderrichtlinie – Transfermilieus
Über die Förderrichtlinie Transfermilieus fördert der EFRE gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg Cluster-Einrichtungen, die Unternehmen (insbesondere KMUs) Dienstleistungen in den Bereichen Qualifizierung, cross-sektorale Kooperation, Innovation und Anpassung an Veränderungen des Wettbewerbsumfeld anbieten. Die Förderrichtlinie ist im Programm dem Spezifischen Ziel 1.3 „…“ und dort der Maßnahme „Transfermilieus fördern“ zugeordnet. Die Förderrichtlinie wird im ersten Quartal 2023 veröffentlicht.
Startup-Förderung – Innovationsstarter Fonds III
Jenseits der beschriebenen Auswahlkriterien fördert der EFRE gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg Startups in der Gründungs- und Wachstumsphase. Hierzu geht der Innovationsstarter Fonds III offene Beteiligungen von max. 0,6 Mio. Euro ein. Gefördert werden ausschließlich kleine Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg, die nicht älter als 5 Jahre und als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG) organisiert sind. Erwartet wird eine innovative Geschäftsidee mit
- signifikantem Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial,
- starken technologischen bzw. produktseitigen Alleinstellungsmerkmalen,
- einem überzeugenden Kundennutzen und
- attraktivem Marktpotenzial.
Ebenso wichtig ist ein überzeugendes Gründer- bzw. Managementteam. Anträge werden bei der Innovationsstarter GmbH gestellt. Weitere Informationen zu Anträgen und Auswahlprozess finden Sie hier.
Förderaufrufe
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation fördert Clusterbrückenprojekte mit dem Ziel des branchen- und institutionenübergreifenden Wissenstransfers zwischen Clustern bzw. zwischen Clustern und Forschungseinrichtungen. Sie ruft Clusteragenturen und Forschungseinrichtungen dazu auf, Förderanträge für entsprechende Projekte zu stellen. Weitere Details sind dem Förderaufruf „Clusterbrücken 2.0“ zu entnehmen.