> Anzeige nach § 10 des Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
> Anzeige nach § 24 des Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
Unter dem folgenden Link können sie ab sofort Anträge nach §§ 12.2 und 22.2 PflSchG online stellen. Die BWI bietet hiermit Unternehmen und Gewerbetreibenden die Möglichkeit, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unkompliziert online zu beantragen. Große Erleichterung bietet hierbei zum Beispiel die Anbindung einer Datenbank aller zugelassenen Pflanzenschutzmittel, womit Nachfragen auf ein Mindestmaß reduziert werden können.
https://serviceportal.hamMburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_AnwPS