Ansprechpartner beim Pflanzenschutzdienst Hamburg:
Florian Wulf – Tel. 040 /42841-5320
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Achtung: Die Zusammenstellungen gelten nicht für die Anwendung auf öffentlich zugängigen Flächen wie z.B. Parks, Botanische Gärten, Golfplätze oder Sportplätze, hier dürfen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die nach §17 PflSchG für diese Anwendungen genehmigt sind. Eine Liste dieser Mittel finden Sie auf den Seiten des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit).
Auch im Haus- und Kleingarten dürfen diese Mittel nicht eingesetzt werden, unabhängig davon, ob der Einsatz durch eine sachkundige Person erfolgt (§12 (3) PflSchG). Hier dürfen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die für den Einsatz im Haus- und Kleingartenbereich geeignet und zugelassen sind.
Bei anbautechnischen Fragen des Zierpflanzenbaus wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftskammer Hamburg, Abteilung Gartenbauberatung,
Tel. 040 / 78 12 91 - 53
Aktuelles zur Pflanzenschutzmittelzulassung