Aktuelles:
09.04.2024 Am 04.03.2024 wurde im Bundesanzeiger die Risikowarenliste für für Waren, die unter Artikel 73 der VO (EU) 2016/2031 fallen, aktualisiert. Neu hinzugekommen sind:
frische Moose zu Binde- oder Zierzwecken der Zolltarifnummer ex 0604 20 19. Eine Fachinformation dazu finden Sie hier.
15.12.2023 Am 24. November 2023 wurde im Bundesanzeiger eine neue Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse veröffentlicht, für Waren, die unter Artikel 73 der VO (EU) 2016/2031 fallen, daraus ergeben sich neuen Anmeldepflichten in TRACES NT. Eine Fachinformation dazu finden Sie hier.
08.03.2023 es wurde eine neue Version für PGZ_Online aufgespielt, es wurden neue Pflichtfelder eingefügt. Weitere Informationenfinden Sie hier.
06.05.2022 Neuregelungen bei der Einfuhr von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Simbabwe, Südafrika und Uruguay finden Sie hier.
15.01.2022 Ab dem 15.02.2022 setzt Hamburg die neue Risikowarenliste für Verpackungsholz um, die Fachinformation dazu finden Sie hier.
29.12.2021 Änderungen der GGED-Erstellung bei Sendungen, die einer Einfuhrkontrolle nach dem Öko-Recht unterliegen, nähere Informationen finden Sie hier.
19.08.2021 Die Vorlage der Originaldokumente (PGZ) vor Abfertigung/Untersuchung sind ab dem 02.09.2021 wieder erforderlich, nähere Informationen finden Sie hier
15.07.2021 in TRACES NT wurden neue Aktivitäten (Rollen) für Unternehmen eingefügt (z.B. professional Operator für Einführer:innen von Verpackungsholz u.a.) und in den CHEDs (GGEDs) werden in den verschiedenen Adressfeldern nur noch Adressen akzeptiert, für die die richtige Rolle hinterlegt ist. Anleitungen dazu finden Sie hier
15.02.2021 Fachinformation zur neuen Durchführungsverordnung für den Import von Verpackungsholz (VPH) gültig ab dem 01.03.2021 finden Sie hier.
28.01.2021 Informationen zu phytosanitären Kontrollen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation zum Coronavirus finden Sie hier.
Thema Brexit: Fragen und Antworten zum Handel von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab dem 01.01.2021 finden Sie beim Bundeslandwirtschaftsministerium unter:
https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-brexit-fragen-antworten/FAQ-brexit-fragen-antworten_List.html
13.10.2020: Verpackungsholzkontrollen ab dem 19.10.2020: Information.
03.04.2020: Änderungen bei der phytosanitären Importabfertigung über TRACES NT vor dem Hintergrund der aktuellen Situation zum Coronavirus entnehmen Sie bitte folgender Information.
17.03.2020: Vorübergehende Änderungen bei phytosanitären Kontrollen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation zum Coronavirus finden Sie in folgenden Informationen.
Ab 14.12.2019 treten neu Verordnungen in Kraft und das System TRACES NT wird bei Importabfertigungen das System pgz-online ersetzen.
Bitte beachten Sie hierzu die neue Fachinformation, weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht werden.
Ab dem 01.09.2019 werden bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse beim Import in die EU anmeldepflichtig, weitere Informationen finden Sie hier.
Die Pflanzengesundheitskontrolle Hamburg (bis Ende 2007: Amtliche Pflanzenbeschau) befindet sich seit Dez. 2018 auf dem Gelände des Großmarkts Hamburg. Sie ist eine der größten EU-Einlassstellen für pflanzliche Güter aus aller Welt. Ziel von Pflanzengesundheitskontrollen ist es, die Verschleppung von gefährlichen Pflanzenschädlingen und -krankheiten wie auch von Vorratsschädlingen über Ländergrenzen hinweg oder aus bestimmten Regionen zu verhindern. Die Kontrolle von "beschaupflichtigen" Pflanzen und Pflanzenprodukten findet vor der Zollabfertigung statt.
Die Kontrollen werden nach den Vorgaben der Europäischen Union, dem Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) und der Pflanzenbeschauverordnung durchgeführt.
Aufgaben
- Pflanzengesundheitliche Kontrollen ( phytosanitäre Kontrollen) von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr
- Kontrollen im Rahmen des Vorratsschutzes
- Erstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen für Ausfuhr und Wiederausfuhr
- Überwachung von registrierten Gartenbaubetrieben (Pflanzenpass / Pflanzenbeschauverordnung §13)
- Durchführung von Pflanzenschutzmittelverkehrs- und -anwendungskontrollen
Service
- Gutachtenerstellung bei Transport- und Lagerschäden:
Makro- und mikroskopische Untersuchungen an pflanzlichen Gütern auf biotische und abiotische Ursachen wie z.B. Vorratsschädlinge oder Verderbniserreger - spezielle Beratung zur Biologie von Vorratsschädlingen, zu Hygiene- und Bekämpfungsmaßnahmen
Öffnungszeiten:
Mo. - Mi. 07.30. - 12.00 und 12.30 - 16.00
Do. 07.30. - 12.00 und 12.30 - 15.30
Fr. 07.30. - 12.00 und 12.30 - 15.00