Am 14.12.2019 trat mit der Umsetzung der EU Verordnungen 2017/625/EU (Kontrollverordnung) und 2016/2031/EU (Pflanzengesundheitsverordnung) ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft. Alle in der EU verwendeten Pflanzenpässe bekommen ein einheitliches Layout.
Wichtigste Neuerung: Alle Pflanzen zum Anpflanzen werden passpflichtig!
Künftig werden alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen und einige Samenarten, sowie Waren, die in einer von der EU genannten Liste nach Art. 79 genannt werden, einen Pflanzenpass benötigen.
Die pflanzenpasspflichtigen Warenarten sind im Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 festgelegt. Unter folgenden Link finden Sie neben dem Anhang XIII weiteren Informationen zum Thema Pflanzenpass.
Daher müssen sich alle Unternehmen registrieren, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände produzieren und handeln, dazu gehören auch Online- und Versandhändler. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Unternehmen, die ausschließlich an nicht gewerbliche Endkunden verkaufen. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht für den Online- und Versandhandel.
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu den neuen Bestimmungen sowie Hinweise zur Beantragung einer Registriernummer. Die Informationen werden laufend aktualisiert und ergänzt.
Bitte füllen Sie zur Beantragung den Hauptantrag, die Anlage 3 und bei Bedarf die Anlage 1 aus.
Postadresse:
Finden Sie auf dem Hauptantrag (zweite Seite)
Fragen zu Anträgen und zum Registrierungsverfahren:
E-Mail: pflanzenschutzantrag@bwi.hamburg.de
Tel.: 040 - 428 41 - 1646
Fragen zum Pflanzenpass:
E-Mail: andreas.bardenhorst@bwi.hamburg.de
Tel.: 040 - 428 41 - 5220
Hier finden Sie den Registrierungsantrag und die entsprechenden Anlagen.
Pflanzenpass-Unternehmerkontrollen
Unternehmer, die zur Ausstellung des Pflanzenpasses ermächtigt sind, müssen bestimmte Kriterien gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/827 erfüllen. Die Einhaltung der Kriterien wird bei der jährlichen Pflanzenpass-Unternehmerkontrolle überprüft.
Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten sind verpflichtet, technische Leitlinien bereitzustellen und zugänglich zu machen, damit die Unternehmer diese Kriterien erfüllen können. In einem neuen öffentlichen Abschnitt des Kompendiums des Julius Kühn-Institutes sind diese Leitlinien unter PP-Guide veröffentlicht: JKI-Kompendium: Start (julius-kuehn.de).Neben wichtigen Informationen für ermächtigte Pflanzenpassausteller findet man hier auch Schädlingsdatenblätter zu relevanten Schadorganismen.
Vorlagen für einen Vorsorgeplan, einen Handlungsplan und dem Aushang zum Handlungsplan sind unter den Downloads zu finden.