Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden Behörde für Wirtschaft... Pflanzenschutz
Abfertigungsverfahren

Abfertigungsverfahren PGZ-Online für den Export

  • Wirtschaft und Innovation
  • Sie lesen den Originaltext

Zur Antragstellung für Exportsendungen, die ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigen, verwenden Sie bitte www.pgz-online.de

Sie können sich selbständig auf der Seite registrieren und in allen Bundesländer Export und Reexport Anträge stellen.

08.03.2023 es wurde eine neue Version für pgz-online aufgespielt, mit der es möglich ist, elektronische Pflanzengesundheitszeugnisse (ePhyto) zu erstellen.

Es mussten neue Pflichtfelder eingefügt werden, die alle Anträge betreffen.

Momentan kann allerdings nur für die  USA ein ePhyto von Dienststellen erstellt werden, die für den Export ein eSiegel besitzen, Hamburg fällt aktuell nicht darunter.

Eine Anleitung zu den Änderungen -die nun alle Anträge betreffen- finden Sie hier und auf der Startseite von PGZ-Online.

Wichtigste Änderungen:

  1. Neue Pflichtfelder
    im Register "Ware": hier muss nun pro Warenposition das Ursprungsland ausgewählt und außerdem ausgewählt werden, ob die Warenposition behandelt oder nicht behandelt wurde (Ja/ Nein).
  2. Behandlungsblock
    Hier wurden die Felder "Konzentration" und "Dauer/Temperatur" aufgesplittet in jeweils zwei Felder. Wenn alte Anträge (vor dem 09.03.23) kopiert werden, dann bitte xxxx bei Konzentration entfernen und darauf achten, dass die Auswahlfelder -v- leer sind).

Es wird empfohlen, neue Anträge nicht aus alten (kopierten) Anträgen zu stellen, da bei den neuen Anträgen alle Änderungen schon berücksichtigt sind.

TRACES NT Anmeldung
BWI

Hier finden Sie Hinweise zum DatenschutzGVO