Ab dem 14.12.2019 gilt das neue Kontrollrecht (VO (EU) 2017/625 in Verbindung mit VO (EU) 2016/2031). Damit verbunden sind neue Registrierungspflichten für Unternehmer. Sie finden hier Informationen zu den verschiedenen Registrierungsverfahren. Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf den gewünschten Link:
- Importeur (Informationen zur Registrierung)
- Exporteur (Informationen zur Registrierung)
- Pflanzenpass (Informationen zur Registrierung)
- Registrierungsantrag mit Anlagen