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Sachkunde Pflanzenschutz

Pflanzenschutz-Sachkundenachweise und Fortbildungsverpflichtungen

Sachkundenachweiskarte und 3jährige Fortbildungspflicht

Im Pflanzenschutzgesetz vom Februar 2012 wurden Anforderungen aus dem EU-Recht umgesetzt. Hierzu gehören der neue bundeseinheitliche Nachweis über die Pflanzenschutzsachkunde in Deutschland im Scheckkartenformat, und die Pflicht für Sachkundige, sich regelmäßig innerhalb von Dreijahreszeiträumen auf einer anerkannten Fortbildung über die Entwicklung im Pflanzenschutz fortzubilden.
Diese beiden Bereiche werden in der neuen  Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)  vom 27.06.2013, BGBl I, Nr. 34, näher geregelt.


Weitere Informationen finden sie hier:

Für Sachkundelehrgänge und Prüfungen zur Anwendung von und Beratung über Pflanzenschutzmittel wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftskammer Hamburg, Tel: 040 /78129150

 

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