Die Wirtschaftsbehörde betreut ministeriell die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, soweit es sich um das Beauftragen oder Erbringen von selbständiger Dienst- oder Werkleistung handelt, ohne eine Gewerbeanzeige abgegeben bzw. ohne eine erforderliche Reisegewerbekarte zu haben oder nicht in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Die Möglichkeit zur (auch anonymen) Meldung von Schwarzarbeit besteht bei der Zentralen Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS Hamburg).
Die mit dem Begriff Schwarzarbeit vor allem verbundene Steuerhinterziehung und das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen verfolgen der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Zoll Deutschland) und die Steuerbehörden.