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Ministerielle Zuständigkeit

Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

  • Wirtschaft und Innovation

Schwarzarbeit ist insbesondere die Nichtentrichtung von Steuern und Sozialabgaben. Es wird darunter aber auch das Vorenthalten des gesetzlichen Mindestlohns und der Verstoß gegen einzelne gewerberechtliche oder handwerksrechtliche Regelungen verstanden. Falsche Angaben gegenüber dem Arbeits- oder Sozialamt gehören auch dazu.

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Bekämpfung von Schwarzarbeit
BWZ der BFV


Die Wirtschaftsbehörde betreut ministeriell  die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, soweit es sich um das Beauftragen oder Erbringen von selbständiger Dienst- oder Werkleistung handelt, ohne eine Gewerbeanzeige abgegeben bzw. ohne eine erforderliche Reisegewerbekarte zu haben oder nicht in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Die Möglichkeit zur (auch anonymen) Meldung von Schwarzarbeit besteht bei der Zentralen Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS Hamburg).

Die mit dem Begriff Schwarzarbeit vor allem verbundene Steuerhinterziehung und das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen verfolgen der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Zoll Deutschland) und die Steuerbehörden.

Kontakt

Wolfgang Schütze

Mess- und Eichwesen, Kammeraufsicht, IHK-Recht, Bekämpfung Schwarzarbeit i.Vm.HwO / GewO

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