I. Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Hamburg
Was ist der Unterschied zwischen städtischer und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur?
Zu der städtischen Ladeinfrastruktur zählen die Ladesäulen, die durch die städtische Hamburger Energiewerke Mobil GmbH im Auftrag der Behörde für Wirtschaft und Innovation erbaut und betrieben werden.
Spricht man von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sind damit alle Ladesäulen gemeint, die für alle Personen öffentlich zugänglich sind unabhängig davon, wer diese betreibt. Die städtische Ladeinfrastruktur ist somit ein Teil der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur.
Bis zum 31. Dezember 2023 war die städtische Stromnetz Hamburg GmbH Betreiberin der städtischen Ladeinfrastruktur. Grund für den Betreiberwechsel ist eine Gesetzesänderung, die es Elektrizitätsverteilnetzbetreibern untersagt, gleichzeitig Eigentümer bzw. Betreiber von Ladeinfrastruktur zu sein.
Wie viele Ladepunkte gibt es in Hamburg?
Aktuell befinden sich gut 2.700 öffentlich zugängliche Ladepunkte im Stadtgebiet, davon etwa 1.650 städtische Ladepunkte (Stand: 01. August 2024). Eine aktuelle Übersicht aller öffentlich zugänglicher Ladepunkte finden Sie hier.
Wer ist berechtigt, in Hamburg an den städtischen Ladesäulen ein E-Fahrzeug zu laden?
Die städtische Ladeinfrastruktur in Hamburg ist diskriminierungsfrei für jede Person zugänglich. Um ein E-Fahrzeug zu laden, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Vertragsgebundenes Laden: Sie können einen Ladestromvertrag mit einem EMP (Electric Mobility Provider, Ladestromanbieter) schließen. So ist das Laden mittels einer RFID-Ladekarte oder eines RFID-Chips sowie über die App des gewählten EMP möglich, je nach dem, was Ihnen der EMP zur Verfügung stellt. Sie zahlen dann den mit Ihrem EMP individuell vereinbarten (zumeist bundeseinheitlichen) Tarif. An den städtischen Ladesäulen wird den EMP diskriminierungsfreier Zugang gewährt. Derzeit können Sie aus einer Vielzahl an EMP wählen, eine aktuelle Übersicht finden Sie hier (dort bitte den Unterpunkt „Das Laden über Partner“ auswählen).
- Adhoc-Laden: Sie können die Direct Pay Option nutzen, wenn Sie keinen Ladestromvertrag mit einem EMP abgeschlossen haben oder abschließen möchten. In diesem Fall erfolgen der Zugang und die Bezahlung entweder via SMS oder per App E-Charging+. Diese Lade- und Bezahlmöglichkeit wird auch Adhoc-Laden genannt.
Wie das Laden per RFID-Ladekarte oder Direct Pay funktioniert, erfahren Sie hier.
Denken Sie bitte daran, dass laut Beschilderung an den Ladesäulen ausschließlich Fahrzeuge mit E-Kennzeichen diese Plätze zum Laden nutzen dürfen. Im Bewirtschaftungszeitraum (werktags 9 bis 20 Uhr) nutzen Sie als Nachweis für die Einhaltung der jeweils geltenden Höchstparkdauer bitte die Parkscheibe. Die jeweilige Höchstparkdauer können Sie ebenfalls der Beschilderung an den Ladesäulen entnehmen.
Wofür kann ich die App E-Charging+ nutzen?
Mit dieser App können Ladevorgänge an der städtischen Ladeinfrastruktur in Hamburg (und an Ladesäulen anderer Betreiber auch in zahlreichen weiteren Regionen Deutschlands) flexibel via Adhoc-Laden gestartet und bezahlt werden. Die App E-Charging+ wurde von der Stromnetz Hamburg GmbH mitentwickelt und ist kostenlos in den App-Stores (Android oder iOS) verfügbar.
In der Kartenansicht werden sämtliche städtische und viele weitere Ladepunkte abgebildet, eine Navigationsmöglichkeit erleichtert die Anfahrt zu dem gewünschten Ladepunkt. Nutzerinnen und Nutzer der App können sehen, ob die Ladepunkte frei oder belegt sind. Mithilfe der Such- und Filterfunktionen kann die geeignete Ladesäule schnell gefunden werden.
Der gewünschte Ladepunkt kann via App ausgewählt werden. Hier werden ferner die geltenden Tarifinformationen angezeigt, die gewünschte Zahlungsart (Kreditkarte, PayPal oder Handyrechnung) kann ausgewählt und eine E-Mail-Adresse für den Quittungsversand eingegeben werden. Ein Kundenkonto kann angelegt werden, ist aber z.B. für den Bereich der städtischen Ladesäulen nicht verpflichtend.
Mit einem Klick auf „kostenpflichtig laden“ wird der Bezahlprozess in Gang gesetzt. Jetzt folgen Sie bitte je nach ausgewählter Bezahlmethode den Anweisungen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Ladepunkt freigegeben und das Kabel kann verbunden werden.
Welche Bezahlmöglichkeiten habe ich an den städtischen Ladesäulen?
In Hamburg wurde bereits 2015 neben der Bezahlung per RFID-Ladekarte bzw. RFID-Chip oder der App eines EMP (Electric Mobility Provider, Ladestromanbieter) der spontane Zugang (Adhoc-Laden), also das Laden per SMS oder der App E-Charging+, an allen städtischen Ladesäulen eingeführt.
Für die Bezahlung per SMS benötigen Sie einen inländischen Mobilfunkvertrag, die Bezahlung über eine Prepaid-Card ist nicht möglich. Diese Bezahlfunktion muss bei Ihrem Mobilfunkbetreiber freigeschaltet sein.
Die App E-Charging+ können Sie kostenfrei in Ihrem App-Store (Android oder iOS) herunterladen. Bei Benutzung der App können Sie via Kreditkarte (VISA, Mastercard, AMEX), PayPal oder per Handyrechnung bezahlen. Der Service via Handyrechnung ist jedoch nur für Nutzerinnen und Nutzer mit Mobilfunkverträgen bei Telefónica Deutschland, Telekom und Vodafone verfügbar.
Was kostet das Laden an den städtischen Ladesäulen in Hamburg?
Es ist zu unterscheiden zwischen Kundinnen und Kunden von EMP (Electric Mobility Provider, Ladestromanbieter) und Kundinnen und Kunden, die von der Möglichkeit des spontanen Ladens (Adhoc-Laden) Gebrauch machen.
- Beim Laden mittels RFID-Karte bzw. RFID-Chip oder der App Ihres EMP zahlen Sie die mit Ihrem EMP vereinbarten Kosten. Der Preis ist pro geladene Kilowattstunde festgelegt. Es ist möglich, dass von Seiten des EMP eine Blockiergebühr erhoben wird, wenn Sie länger als eine vereinbarte Zeit laden. Prüfen Sie bitte die mit Ihrem EMP vereinbarten Bedingungen.
- Die Kosten beim Adhoc-Laden werden verbrauchsgenau erfasst und mit 0,50 €/kWh und einem Direct Pay Zuschlag in Höhe von 1,99 € (inkl. MwSt) bei AC-Ladevorgängen bzw. 0,72 €/kWh (inkl. MwSt) ohne Direct Pay Zuschlag bei DC-Ladevorgängen berechnet. Maßgeblich sind immer die vor einem Ladevorgang angezeigten Kosten. Eine Blockiergebühr wird beim Adhoc-Laden nicht erhoben. Das Adhoc-Laden per SMS ist an allen städtischen Ladesäulen in Hamburg möglich. Es wird lediglich ein Mobiltelefon mit inländischem Mobilfunkvertrag benötigt und die Bezahlfunktion muss zuvor beim Provider freigeschaltet werden. Das Laden über Prepaid-Karten sowie ausländische Mobilfunkverträge ist nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt direkt über den Mobilfunkvertrag. Das Adhoc-Laden ist auch via App E-Charging+ möglich. Die App können Sie in Ihrem App-Store (Android oder iOS) kostenfrei herunterladen. Über diese App ist die Bezahlung mit Kreditkarte, PayPal oder per Handyrechnung möglich (der Service via Handyrechnung ist jedoch nur für Nutzerinnen und Nutzer mit Mobilfunkverträgen bei Telefónica Deutschland, Telekom und Vodafone verfügbar). Die Kosten entsprechen denen eines Ladevorgangs per SMS.
Warum wird beim Bezahlen via App E-Charging+ ein Betrag reserviert?
Beim Auslösen eines Ladevorgangs über die App wird ein Betrag in Höhe von bis zu 80 Euro reserviert. Diese Reservierung wird nach dem Ladevorgang wieder aufgehoben und es wird nur der konkrete Betrag für den Ladevorgang abgebucht. Abhängig von dem hinterlegten Kreditkarteninstitut kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis die Reservierung sichtbar aufgehoben wurde. Die Beträge sind lediglich reserviert, weder der Ladesäulenbetreiber noch der Kreditkartendienstleister hat Zugriff auf die Beträge.