III. Private Ladeinfrastruktur
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich auf dem Betriebs- oder Privatgelände Ladeinfrastruktur errichten kann?
Technische Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Ladeinfrastruktur ist die korrekte Dimensionierung des Hausanschlusses. Im Vorfeld der Installation der Ladeinfrastruktur muss von einem Elektroinstallationsbetrieb geprüft werden, ob sich die gewünschte Anschlussleistung an dem bestehenden Hausanschluss realisieren lässt. Sollte die Größe Ihres Hausanschlusses nicht ausreichen, ist vor Installation der Ladeinfrastruktur eine Erweiterung des Anschlusses erforderlich. Alternativ oder ergänzend zu einer Verstärkung des Hausanschlusses kann ein sogenanntes Lastmanagement eingesetzt werden. Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit einem Elektrofachbetrieb. Am gewünschten Standort sollte auch eine Datenverbindung möglich sein.
Weitere Voraussetzungen
Im Vorfeld der Errichtung sind die genauen baurechtlichen Anforderungen zu prüfen, da die Ladeeinrichtungen als Teil von Gebäuden und / oder Garagen zur technischen Gebäudeausrüstung zählen. Auch sind ggf. Vorkehrungen für den Brandschutz zu treffen, die sich aus der Landesbauordnung bzw. der Leitungsanlagenrichtlinie ergeben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Welche Genehmigungen sind erforderlich, damit ich auf dem Betriebs- oder Privatgelände Ladeinfrastruktur errichten kann?
Eine behördliche Genehmigung zur Installation von Ladeeinrichtungen auf Privatgrundstücken, z.B. in Tiefgaragen, auf betrieblichen oder privaten Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern etc., ist grundsätzlich nicht erforderlich. Für etwaige Dächer oder Trafostationen können jedoch Genehmigungen notwendig sein.
Falls Sie nicht selbst Eigentümer des Geländes bzw. der Immobilie sind, sollte eine Abstimmung mit dem Eigentümer bzw. Vermieter erfolgen. Er muss der Durchführung der baulichen Maßnahme zustimmen und kann entscheiden, ob bzw. wer die Ladeinfrastruktur baut. Bei Liegenschaften im Gemein- oder Sondereigentum muss die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bereits zu Beginn der Planung eingeholt werden. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) kann die Eigentümerversammlung entscheiden, ob der Eigentümer die Ladeeinrichtung selbst aufstellt oder die Gemeinschaft die Baumaßnahme organisiert. Für die Beschlussfassung reicht die Mehrheit der in der Eigentümerversammlung abgegebenen Stimmen.
Gemäß den „Technischen Anschlussbedingungen“ muss jede Ladeeinrichtung (Ladesäulen, Wallboxen) mit einer Leistung über 3,6 kW beim Verteilnetzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH angemeldet werden. Ladeeinrichtungen mit einer elektrischen Leistung über 11 kW müssen Sie von der Stromnetz Hamburg GmbH genehmigen lassen. Den Antrag zum Anschluss der Ladeinfrastruktur und alle notwendigen Informationen finden Sie hier. Die Anmeldung erfolgt in der Regel mit Hilfe eines Elektrofachbetriebs.
Wer darf Ladeeinrichtungen auf dem Betriebs- oder Privatgelände installieren?
Die Installation einer Ladeeinrichtung muss nach den technischen Vorgaben durch einen Fachbetrieb bzw. durch einen zertifizierten Elektroinstallateur erfolgen. Bei der Auswahl des Elektroinstallationsbetriebs ist darauf zu achten, dass dieser in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist und Erfahrungen in der Errichtung von Ladeinfrastruktur und der Installation von Datennetzwerken nachweisen kann. Jeder Installateur erhält von seinem Verteilnetzbetreiber eine Eintragungsbestätigung beziehungsweise einen Installateurausweis. Damit kann er sich als für Arbeiten an einem Niederspannungsverteilnetz berechtigt ausweisen. Den Nachweis kann Ihnen ein eingetragener Installateur auf Nachfrage vorlegen.
Der Elektroinstallationsbetrieb prüft die vorhandenen Netzkapazitäten, Kabel und Anschlusskästen, haftet für die fachgerechte Anbringung der Ladeeinrichtung und meldet diese bei dem Netzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH an.
Bei der Suche nach einem geeigneten Fachbetrieb kann hier der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke helfen.
Ich möchte eine Wallbox auf meinem Grundstück installieren, was muss ich beachten?
Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind frei in ihren Entscheidungen hinsichtlich der Planung und Umsetzung von privater Ladeinfrastruktur, sofern diese durch einen Elektrofachbetrieb installiert wird. Wohnungseigentümer dagegen müssen die Errichtung von Ladeinfrastruktur mit den Miteigentümern abstimmen. Die konkreten Maßnahmen zur Errichtung der Ladeinfrastruktur sind in der Eigentümerversammlung zu beschließen. Informationen zu den regulatorischen Vorgaben, die in dem Zusammenhang zu beachten sind, finden Sie hier und hier.
Selbst wenn sich zunächst nur eine Gruppe von Eigentümern für die Installation einer Ladeinfrastruktur entscheidet, sollte eine Energie- und Ladelösung gewählt werden, die bei Bedarf erweitert werden kann. Es ist zudem empfehlenswert, frühzeitig Regelungen für den späteren Einstieg weiterer Eigentümer zu vereinbaren.
Ich bin Mieter und möchte gerne eine Wallbox auf einem gemieteten Stellplatz installieren, was muss ich beachten?
Mieter haben seit dem 01. Dezember 2020 durch Anpassungen im Mietrecht einen Anspruch auf die Errichtung von privater Ladeinfrastruktur. Voraussetzung für den Anspruch ist ein eigener, der mietenden Person zugewiesener Stellplatz. Bei der Planung und Errichtung von Ladeinfrastruktur auf gemieteten Stellplätzen ist der Vermieter frühzeitig im Prozess einzubeziehen. Es ist empfehlenswert, die Kostenfrage und Nutzungsbedingungen bereits zum Beginn der Planung zu klären. Erst nach Zustimmung des Vermieters können bauliche und technische Maßnahmen an (Tief-)Garagenstellplätzen bzw. Außenparkplätzen durchgeführt werden. Ausführliche Informationen über die Errichtung von privater Ladeinfrastruktur finden Sie hier und hier.
Kann ich den Strom aus meiner Ladeeinrichtung auch anderen zur Verfügung stellen?
Ja, diese Möglichkeit besteht. Sie können den Ladestrom entweder unentgeltlich zur Verfügung stellen oder auch gegenüber Dritten abrechnen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Ladevorgang abzurechnen und den Zugang Dritter zur Ladeinfrastruktur zu regeln. Im Falle der Abrechnung von Ladestrom gegenüber Dritten sind unterschiedliche rechtliche Vorgaben zu beachten. Da diese vielfältig und komplex sein können, kann zur Unterstützung beim Betrieb und der Abrechnung auf spezialisierte Dienstleister (z.B. Ladesäulenbetreiber/ CPO) zurückgegriffen werden.
Kann ich mein E-Fahrzeug auch an einer normalen Haushaltssteckdose, z.B. im Garten oder in der Garage, laden?
Eine Ladung über eine normale Haushaltssteckdose ist generell möglich. Jedoch ist die Steckdose primär für den Hausgebrauch und begrenzte Zeiträume ausgelegt. Durch mehrstündiges Laden eines Fahrzeuges besteht die Gefahr einer Überhitzung der Steckdose und Leitungen, was zum Kurzschluss und erhöhter Brandgefahr führen kann. Die Steckdose sollte daher vorher von einem Elektriker daraufhin geprüft werden, ob diese für die Ladung eines Fahrzeuges genügend abgesichert ist. Zudem bedarf es eines speziellen Kabels zum Anschluss an eine Haushaltssteckdose (oft als Notladekabel mit dem Fahrzeug mitgeliefert). Es ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Ladezeit an einer normalen Steckdose relativ lang ist. Geeigneter und komfortabler ist die Nutzung einer speziell für das Laden von E-Fahrzeugen ausgelegten Wallbox oder Ladesäule.