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Gewerbeordnungsrechtliche Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten

Veranstaltungen in Hamburg

Messen, Ausstellungen und Märkte können auf Antrag des Veranstalters „festgesetzt“ werden.

  • Wirtschaft und Innovation
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Dies bedeutet, dass Veranstaltungen unter den sogenannten „Marktprivilegien“ durchgeführt werden können und nicht den allgemeinen Vorschriften wie z. B. der Reisegewerbekartenpflicht, dem Ladenöffnungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Feiertagsschutzrecht unterliegen.

Zuständig für die Festsetzung von Messen und Ausstellungen für ganz Hamburg sowie die Festsetzung von Märkten, die auf den Geländen der Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC), Messehalle Schnelsen und Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Hamburg abgehalten werden, ist die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI).
Für die Festsetzung von Märkten, die außerhalb der oben genannten Veranstaltungsorte abgehalten werden, sind die Bezirksämter des Veranstaltungsortes zuständig. Das zuständige Bezirksamt können Sie unter dem nachfolgenden Link über die Anschrift des Veranstaltungsortes ermitteln (https://www.hamburg.de/service/info/11254942/).

Hinweise zum Datenschutz:

-       „Datenschutzerklärung der BWI
-       „Datenschutzerklärung der Bezirksämter

WEITERE INFORMATIONEN

Hamburg Messe und Congress GmbH
Alle Messetermine sowie Informationen für Veranstalter, Aussteller und Besucher. 

Messe Hamburg Schnelsen
Informationen über Termine und Bedingungen für Veranstalter in Hamburgs Norden.

Download

Antrag „Festsetzung"

PDF herunterladen [PDF, 617,6 KB]

Merkblatt zum Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO)

PDF herunterladen [PDF, 442,3 KB]

Anlage zum Merkblatt Festsetzung

PDF herunterladen [PDF, 104,0 KB]

Kontakt

Rechtsamt - RO 2 -

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation