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Rechtliche Hilfe

Was tun bei Rechtsstreitigkeiten?

Bei Rechtsstreitigkeiten mit Dienstleistern oder Behörden können mit staatlicher Hilfe Rechte geltend gemacht werden.

Was tun bei Rechtsstreitigkeiten?
BWVI

Private Rechtsstreitigkeiten

Bei Rechtsstreitigkeiten mit Dienstleistungsempfängern oder –erbringern kann der Zivilrechtsweg bestritten werden, wenn außergerichtliche Einigungsbemühungen, z.B. im Rahmen einer Mediation, nicht erfolgreich waren. Zuständig für Klagen ist das Amtsgericht und bei einem Streitwert ab 5000 Euro das  Landgericht. Zuständiges Gericht ist in der Regel das beim Wohnsitz des Schuldners. Vor dem Landgericht muss man sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Geht es nur um die Zahlung einer Geldsumme, ist es möglicherweise zweckmäßiger, zunächst ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege zu leiten.

In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten gibt es besondere Abläufe und gerichtliche Verfahren, wie z.B. bei eilbedürftigen Angelegenheiten die sogenannte einstweilige Verfügungen.

Geht der Rechtsstreit in der ersten Instanz verloren, gibt es Rechtsmittel und Zuständigkeiten, die sich in der Regel aus der Rechtsmittelbelehrung der erstinstanzlichen Entscheidung eindeutig ergeben.

Erfüllt die Gegenpartei trotz eines Urteils den Anspruch nicht, so kann ggf. die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden

Für Klagen gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden, wie z.B. im Zusammenhang mit Verwaltungsakten, sind die Verwaltungsgerichte zuständig.

Vorgerichtliche Rechtsbehelfe

Wenn der Gegenstand des behördlichen Handelns ein Verwaltungsakt ist, ist in der Regel vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Hierbei überprüft die Behörde bzw. die nächst höhere Behörde ihre Entscheidung noch einmal. Jede Behörde ist verpflichtet, den Bürger mit einer "Rechtsmittelbelehrung" über das jeweils weitere Rechtsmittel zu informieren.

Gerichtliche Rechtsbehelfe

Gegen behördliches Handeln sind verschiedene Klagearten vor den Verwaltungsgerichten möglich.

Mit einer Anfechtungsklage kann man gegen einen erlassenen Verwaltungsakts vorgehen.

Mit einer Verpflichtungsklage kann die Behörde verpflichtet werden, einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen.

Es kann auch geklagt werden, wenn die Behörde ohne Grund zu lange untätig bleibt.

Hat die Behörde in anderer Form als durch einen Verwaltungsakt gehandelt, kommen auch Leistungs- und allgemeine Feststellungsklagen in Betracht.

Auch in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten kann in eiligen Fällen eine meist vorläufige Entscheidung durch einstweiligen Rechtsschutz erlangt werden.

Im Verwaltungsprozess selbst sind Berufung und Beschwerde die relevanten Rechtsmittel, wenn dadurch die Entscheidung des Gerichts in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht überprüft werden soll. Nur in rechtlicher Hinsicht kann durch die Revision ein Urteil nachgeprüft werden.