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Erklärungen zum Thema

Clusterpolitisches Glossar

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Die Hamburger Clusterpolitik folgt dem Begriffsverständnis von Michael E. Porter: Ein Cluster ist die räumliche Konzentration von Unternehmen, spezialisierten Zulieferern und Dienstleistern, Hochschulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie unterstützenden Institutionen (wie z. B. Kammern und Verbände) entlang einer Wertschöpfungskette, die gemeinsame Interessen verfolgen, auch wenn sie zum Teil miteinander im Wettbewerb stehen. Neben der räumlichen Nähe und der thematischen Verbundenheit bildet das Vorhandensein einer kritischen Masse von Akteuren mit gleichgerichteten Bedürfnissen ein wesentliches Strukturmerkmal von Clustern.

Clusterinitiative

Eine Clusterinitiative ist das Zusammenwirken verschiedener Akteure zum Zweck der Entwicklung und Umsetzung (->) clusterspezifischer Maßnahmen. Die Aktivitäten einer Clusterinitiative werden in der Regel in gemeinsamer Verantwortung von privaten und öffentlichen Akteuren entwickelt und umgesetzt. Im Mittelpunkt der Clusterinitiativen stehen die Unternehmen und ihre Bedürfnisse.

Clustermanagement

Das Clustermanagement ist zuständig für die Steuerung und Koordinierung der Clusterinitiative und die Umsetzung der von ihr entwickelten Maßnahmen. Das Clustermanagement richtet sein Handeln an den spezifischen Bedarfen der Clusterakteure aus. In der Regel wird das Clustermanagement durch eine eigenständige Organisationseinheit wahrgenommen (-> Clustermanagementorganisation / Clusteragentur).

Clustermanagementorganisation / Clusteragentur

Die für das (->) Clustermanagement zuständige Organisationseinheit wird als Clustermanagementorganisation bezeichnet. In der Regel handelt es sich um Organisationseinheiten außerhalb der Kernverwaltung. In vielen Clusterinitiativen obliegt das Clustermanagement einer für diese Aufgabe gegründeten GmbH (oder einem e.V.), die als Clusteragentur bezeichnet wird.

Clusterpolitik

Clusterpolitik ist ein Instrument der regionalen Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung, das sich dadurch auszeichnet, dass die öffentliche Hand die Entstehung und Entwicklung funktionsfähiger (->) Cluster durch (->) Clusterinitiativen unterstützt. Durch intensive Kooperation sollen die Vorteile der räumlichen Nähe (wie insbesondere größeres Angebot an Fachkräften, intensive Arbeitsteilung, Diffusion von markt- und technologiebezogenem Wissen) voll ausgeschöpft werden.

Cluster sind ein wichtiger Motor der wirtschaftlichen Entwicklung, indem sie die Effizienz und Produktivität der beteiligten Akteure erhöhen, Unternehmensgründungen erleichtern sowie Investitionen und Innovationen fördern. Sie wirken sich damit positiv auf die regionale Beschäftigung und das Wirtschaftswachstum aus.

Die von den einzelnen (->) Clusterinitiativen entwickelten und umgesetzten Maßnahmen bilden das Fundament der Clusterpolitik. Sie werden im Rahmen der clusterpolitischen Gesamtstrategie (SDrs. 2010/00919 vom 20.04.2010) ergänzt durch ein gemeinsames Dach in Form eines Ordnungsrahmens, dem (->) Portfolio der Clusterinitiativen und einer Organisationstruktur, die die clusterübergreifende Zusammenarbeit befördert.

Kennzeichnend für die Clusterpolitik ist, dass die (->) clusterspezifischen Maßnahmen / Clusterprogramme in gemeinsamer Verantwortung von privaten und öffentlichen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden. D.h. die öffentliche Hand ist nur einer unter mehreren notwendigen Akteuren, um ein Cluster optimal zu entwickeln. Unabdingbar ist ein erhebliches clusterspezifisches Engagement der privaten Unternehmen und Institutionen des Clusters.

In Hamburg beschränkt sich die Rolle der öffentlichen Hand in einer Clusterinitiative nicht auf die Finanzierung von Netzwerken. Sie umfasst insbesondere auch die Ausrichtung verschiedenster Politikbereiche an den Bedarfen der Cluster. D.h. Clusterpolitik impliziert eine Bündelung von wirtschafts-, arbeitsmarkt-, wissenschafts-, forschungs- und bildungspolitischen Maßnahmen unter einer gemeinsamen wirtschaftspolitischen Agenda. Darüber hinaus kann die öffentliche Hand im Rahmen der Clusterpolitik auch eine Moderationsfunktion übernehmen. Typischerweise ist die Moderationsfunktion insbesondere in der Startphase einer Clusterinitiative stark ausgeprägt.

Clusterspezifische Maßnahmen (= Clusterprogramm)

Unter clusterspezifischen Maßnahmen werden alle Maßnahmen verstanden, die darauf gerichtet sind, die Entstehung und Entwicklung eines bestimmten Clusters zu unterstützen. Die clusterspezifischen Maßnahmen orientieren sich an dem Entwicklungsstand eines Clusters und an den konkreten Bedürfnissen der Clusterakteure. Dabei sind folgende Handlungsfelder von zentraler Bedeutung:

  • Informationsaustausch und Netzwerkbildung,
  • Forschung und Entwicklung,
  • Sicherung eines qualifizierten Fachkräftepotenzials,
  • clusterspezifisches Marketing.

Clusterverantwortliche Behörde

Die clusterverantwortliche Behörde ist das fachlich für eine Clusterinitiative zuständige Ressort. Sie nimmt in der Clusterinitiative die Rolle der öffentlichen Hand (-> Clusterpolitik) federführend wahr.

Portfolio der Clusterinitiativen

Gesamtheit aller Cluster, deren Entstehung und Entwicklung durch eine Clusterinitiative unterstützt wird. Das Portfolio der Clusterinitiativen wird vom Senat im Rahmen der (->) Clusterpolitik festgelegt. Dabei orientiert sich der Senat an dem Grundsatz, diejenigen (potenziellen) Cluster zu unterstützen, die Dynamik hinsichtlich Beschäftigung, Technologie und Wachstum versprechen.

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