Europäisches Beihilfenrecht: Wettbewerb im Binnenmarkt
Das EU-Referat überprüft Wirtschaftsförderprogramme und -maßnahmen des Senats auf ihre Übereinstimmung mit den Europäischen Rechtsvorschriften zum Beihilfenrecht. Das EU-Beihilfenrechtgewährleistet den Teilnehmern gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt und bewahrt diesen vor Wettbewerbsverzerrungen. Das EU-Referat ist – bis auf wenige Ausnahmen – Hamburg-weit zuständig für die Beihilfenkontrolle, d.h. für die Beratung sämtlicher Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg im Hinblick auf die Einhaltung des Europäischen Beihilfenrechts. Auch führt das EU-Referat für den Senat die Anmeldung von Beihilfen bei der Europäischen Kommission durch.
Das EU-Beihilfenrecht ist prinzipiell bei jeder Art von staatlicher Förderung für Unternehmen und Einrichtungen zu beachten, unabhängig davon, ob es sich um gemeinnützige Organisationen, Vereine, private oder staatliche Unternehmen handelt. Gängige Instrumente, die in der Regel einer beihilfenrechtlichen Prüfung bedürfen, sind z.B. Förderrichtlinien, Zuwendungen, staatliche Bürgschaften, Darlehen, Veräußerungen oder Vermietungen/Verpachtungen staatlicher Grundstücke.
Sofern Sie beihilfenrechtliche Beratung bei einem Fördersachverhalt benötigen oder nicht sicher sind, ob das EU-Beihilfenrecht Anwendung findet, nehmen Sie gern jederzeit mit einer Ansprechpartnerin (was link with id: 2045212) oder einem Ansprechpartner (was link with id: 2045212) des Referates Kontakt auf. Zusätzliche hilfreiche Informationen finden sich auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Zollunion
Der Hamburger Hafen zählt zu den zentralen Warenein- und Ausfuhrstellen der Europäischen Zollunion und damit des europäischen Binnenmarktes. Ein Arbeitsschwerpunkt des Referats ist es unter anderem, die Belange der Hamburger Hafenwirtschaft gegenüber dem Zoll als Bundesbehörde zu vertreten und die Zusammenarbeit des Zolls mit den auf Hamburger Landesebenen zuständigen Kontrollbehörden bei der Abfertigung von Waren zu befördern und an deren effizienter Gestaltung und Fortentwicklung mitzuwirken.
Allgemeine EU-Wirtschaftspolitik
Das Referat Europäische Union unterstützt zudem die Fachbereiche der Behörde für Wirtschaft und Innovation mit europapolitischer Beratung und Impulsen zu aktuellen Themen der EU-Wirtschaftspolitik.