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Hamburg Airport
Luftfahrtbehörde

Luftverkehr

Die Abteilung Luftverkehr bietet Luftfahrtverwaltung und Luftverkehrspolitik aus einer Hand. Sie überwacht Flughäfen und sorgt für sicheren Luftverkehr auf Luftverkehrsanlagen sowie über der Stadt. Außerdem ist sie Anlaufstelle für Privatpilotinnen und -piloten, Luftfahrtunternehmen und die Bürgerinnen und Bürger.

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Flugbetrieb

Lizenzierung des fliegenden Personals

Für die Lizenzierung von Privatpiloten und die damit zusammenhängenden Prüfungen ist das Luftverkehrsreferat zuständig. Ausbildungsorganisationen, Lizenzinhaber, Fluglehrer sowie Flugschüler können sich an diese Stelle wenden.

Luftverkehrshindernisse

Kräne, Windenergieanlagen, Skybeamer

Beispiele für Luftfahrthindernisse sind Freileitungen und Hochhäuser in Flughafen- und Flugplatznähe sowie Kräne und Windenergieanlagen.

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Luftsicherheitsbehörde

Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Wer sich mit Luftfracht befasst oder eine Fluglizenz erwerben möchte, ist bei der Abteilung Luftverkehr, Norddeutsche Zusammenarbeit, Metropolregion als Luftsicherheitsbehörde richtig.. Hier erhalten Unternehmen und Mitarbeiter Informationen über Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

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Luftsicherheitsbehörde

Schulungen von Personal

In dem Download enthalten sind eine Excel-Datei (Schulungssystem Version 1.0), die die Auswahl der Schulungen ermöglicht sowie jeweils eine pdf-Datei, die als Handbuch bzw. Hilfe zum Schulungssystem dienen.

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Luftverkehrsrecht

Aufgaben und Ansprechpartner

Das Referat Luftverkehrsrecht führt luftrechtliche Genehmigungsverfahren durch. Zudem werden rechtliche Fragen rund um den Bau, den Betrieb und die Nutzung von Luftverkehrsanlagen hier geklärt.

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Flugbetrieb

Drohnen und Flugmodelle

Seit dem 31.12.2020 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in großen Teilen anwendbar. Durch die europäischen Regelungen wurden Anpassungen an den nationalen Vorschriften erforderlich, die seit Juni 2021 in Kraft sind.

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Flugbetrieb

Sondererlaubnisse für Helikopter, Heißluftballons, Bannerschleppflüge und Luftfahrtveranstaltungen sowie Drachen, Ballons und Himmelslaternen

Das Drachensteigen darf die Flugsicherheit nicht gefährden. In einem Bereich rund um Flugplätze sind Drachen deshalb tabu.

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Flugbetrieb

Flugschulen und Luftfahrtunternehmen

Das Luftverkehrsreferat ist auch für die Lizensierung der Flugschulen in Hamburg zuständig sowie für sonstige Zulassungsfragen, die die Hamburger Luftfahrtunternehmen betreffen.