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Zulassungsverfahren

Planfeststellungsbehörde

Zulassungsverfahren bei Infrastrukturmaßnahmen

HMG-Andreas-Vallbracht

Die Planfeststellungsbehörde führt Zulassungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen durch, für die ein Planfeststellungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu zählen beispielsweise Hafen- und Gewässerausbauten, der Bau von Verkehrsanlagen oder Hochwasserschutzanlagen. Auf der Grundlage des jeweils einschlägigen Fachplanungsrechts  – zum Beispiel Wassergesetze, Luftverkehrsgesetz, Hafenentwicklungsgesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Personenbeförderungsgesetz oder Bundesfernstraßengesetz  – wird über eine Zulassung entschieden.

Betroffene Bürger können sich beteiligen

Bei einem Antrag auf Planfeststellung wird, im Gegensatz zu sonstigen Genehmigungen, eine Abwägungsentscheidung getroffen. Neben den Behörden können sich betroffene Bürger sowie Vereinigungen, wie z.B. Natur- und Umweltschutzvereinigungen, am Verfahren beteiligen. Damit betroffene Bürger sich über das Vorhaben informieren können, werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. In der Regel werden die im Rahmen der Offenlage erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen anschließend in einem Erörterungstermin behandelt. Am Ende entscheidet die Planfeststellungsbehörde nach sorgfältiger Abwägung aller einschlägigen Belange. Neben einem Planfeststellungsbeschluss bedarf es dann keiner anderen behördlichen Entscheidung. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, vertritt die Planfeststellungsbehörde ihre Zulassungsentscheidung auch vor Gericht.

www.mediaserver.hamburg.de/R. K. Hegeler
Planfeststellungsverfahren der BWI

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Informationen über die Planfeststellungsverfahren der Behörde für Wirtschaft und Innovation

HMG-Andreas-Vallbracht
Informationen

Allgemeine Informationen zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens

Viele Infrastrukturvorhaben und andere Großprojekte dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn zuvor ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde.

BWVI
Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsbeschlüsse der BWI

Hier werden Planfeststellungsbeschlüsse seit dem 01.01.2010 der Planfeststellungsverfahren veröffentlicht, die in der Zuständigkeit des Rechtsamtes der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation liegen.

h.lunke

Kontaktdaten der Planfeststellungsbehörde

Hier finden Sie Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Planfeststellungsbehörde.

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Datenschutz

Datenschutzerklärung der Planfeststellungsbehörde

Personenbezogene Daten werden von der Planfeststellungsbehörde bzw. der Planfeststellungsbehörde als Anhörungsbehörde ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren verarbeitet. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der BWI.

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Planfeststellungsverfahren

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