Die Behörde für Wirtschaft und Innovation gestaltet das Wirtschaftsverwaltungsrecht als Ordnungsrahmen mit und setzt es in Hamburg um. Damit werden verlässliche Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten geschaffen.
Die Abteilung Wirtschaftsordnung, Berufszugangsrecht, Mess- und Eichwesen betreut insbesondere die folgenden Rechtsbereiche:
- Gewerberecht
- Handwerksrecht
- Industrie- und Handelskammerrecht
- Ladenschluss und Sonntagsöffnung
- Mess- und Eichwesen
- Ingenieurrecht und Wirtschaftsprüferrecht
- EU-Dienstleistungsrichtlinie und insoweit auch den Einheitlichen Ansprechpartner
- Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
- Geldwäscheprävention
Sie unterstützt als Fachbehörde die Bezirksämter bei ihren Vollzugsaufgaben in diesen Bereichen.
Aufsicht und gewerberechtliche Festsetzung
Darüber hinaus übt die Abteilung die Aufsicht über die Handelskammer, die Handwerkskammer, den Einheitlichen Ansprechpartner EU-Dienstleistungsrichtlinie, die genossenschaftlichen Prüfungsverbände (außer Wohnungswesen) sowie die Eichdirektion Nord - dies gemeinsam mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein - aus. Außerdem erfolgen Festsetzungen nach der Gewerbeordnung für Messen, Ausstellungen und Großmärkte sowie – soweit sie auf den Geländen der Hamburg Messe und Congress GmbH, des Landesbetriebs Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen und der MesseHalle Hamburg-Schnelsen GmbH stattfinden – für Spezialmärkte und Jahrmärkte.
Weitere Themen für Unternehmer und Gründer
- Gewerbeanmeldung (auch online möglich): Jeder Gewerbetreibende muss eine Gewerbeanzeige erstatten
- Berufszugangsrecht: In bestimmten reglementierten Branchen gibt es weitere Voraussetzungen und Bedingungen für die Tätigkeit (nur Hinweise zu gewerberechtlichen und handwerksrechtlichen Regelungen).
- Verkaufsoffene Sonntage für den Hamburger Einzelhandel
- Festsetzung von Messen , Ausstellungen und Spezialmärkten auf dem Messegelände
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Geldwäscheprävention
- Wirtschaftsprüferangelegenheiten