Die Feststellung der Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz ist ebenfalls Voraussetzung für den Ausbildungsbeginn bei Flugschulen sowie für den Erhalt von Fluglizenzen.
Personen, die im Sicherheitsbereich eines Flughafens tätig sind, benötigen zusätzlich zur Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Zugangsberechtigung.
Wer kann eine Zuverlässigkeitsüberprüfung und/ oder Zugangsberechtigung beantragen?
Einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung können sowohl Privatpersonen (z.B. Privatpiloten, Flugschüler) als auch Unternehmen für Ihre Beschäftigten stellen. Ein Großteil der personenbezogenen Daten muss immer von der zu überprüfenden Person eingegeben werden. Diese Person ist daher Antragstellerin bzw. Antragsteller.
Wie können Sie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung und/ oder Zugangsberechtigung beantragen?
Sie können den Online-Dienst als Unternehmen oder als Privatperson (z.B. Privatpiloten, Flugschüler) nutzen, um Anträge auf Zugangsberechtigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz je nach Erfordernis zusammen oder separat zu stellen.
Zum Online-Dienst ZuZÜP
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Ihre Daten werden von mehreren Sicherheits- und Verwaltungsbehörden geprüft. Darum brauchen wir von Ihnen einen Identitätsnachweis wie die Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder sonstiger Ausweisdokumente.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Ausweiskopie.
Haben Sie sich in den vergangenen 5 Jahren 6 Monate oder länger im Ausland aufgehalten? Dann ist zusätzlich eine Straffreiheitsbescheinigung des Aufenthaltslandes im Original mit Apostille/Legalisation und deutscher Übersetzung nötig.
Um die Zuverlässigkeit überprüfen zu können, benötigen wir die Unterschrift der zu überprüfenden Person zur Einverständniserklärung. Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder einem anderen eID Dokument, können sich Antragstellende nach dem Ausfüllen des Antrags identifizieren und direkt online unterschreiben. Alternativ kann der Antrag auch unterschrieben per Post bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV). Sie werden von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde festgelegt.
Für antragstellende Privatpersonen ist eine online-Zahlung direkt im Anschluss an die Antragstellung vorgesehen. Sie können per Kreditkarte oder giropay bezahlen.
Was passiert nach der Antragstellung?
Die Daten werden an die zuständige Luftsicherheitsbehörde übermittelt und von dort an Polizei- und Verfassungsschutzbehörden, das Bundeszentralregister und weitere Erkenntnisstellen weitergegeben. Diese Behörden teilen der Luftsicherheitsbehörde Informationen mit, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit wichtig sind.
Nach Abschluss wird das Ergebnis der Überprüfung der zu überprüfenden Person, ggf. dem beschäftigenden Unternehmen sowie den beteiligten Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bekannt gegeben. Mögliche dem Ergebnis zugrundeliegende Erkenntnisse werden dem beschäftigenden Unternehmen nicht mitgeteilt.
Kann ein Antrag auch abgelehnt werden?
Nach dem Luftsicherheitsgesetz kann ein Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung vor allem aus diesen Gründen abgelehnt werden:
- Wenn die zu überprüfende Person in den letzten 5 Jahren zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mehrmals zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurde.
- Wenn die zu überprüfende Person in den letzten 10 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde.
- Wenn die zu überprüfende Person in den letzten 10 Jahren verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt hat.
Zusätzlich kommen diese Erkenntnisse in Betracht:
- Laufende oder eingestellte Ermittlungs- oder Strafverfahren,
- Sachverhalte, aus denen sich eine Erpressbarkeit durch Dritte ergibt,
- Sachverhalte, aus denen sich Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ergeben,
- Alkohol-, Rauschmittel- oder Medikamentenabhängigkeit oder regelmäßiger Missbrauch dieser Substanzen,
- Angabe von unterschiedlichen beziehungsweise falschen Identitäten bei behördlichen Vorgängen.