Finanzkonzept

Senat beschließt Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2017/2018 und Finanzplanung bis 2020

22. Juni 2016 Pressemitteilung

Der Senat hat seine Beratungen zur Haushalts- und Finanzplanung bis 2020 abgeschlossen. Die seit 2011 bestehenden finanzpolitischen Linien zur Konsolidierung des Haushalts und zur Einhaltung der Schuldenbremse werden konsequent fortgeführt. Erstmalig besteht auch in der Planung der einzelnen Haushaltsjahre ein zunehmend größerer Überschuss im Gesamthaushalt.

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Nona Koberidze / Pressestelle des Senats

Der bereinigte Finanzmittelbedarf unterschreitet in allen Jahren die im Finanzrahmengesetz festgelegten Obergrenzen. Für das Haushaltsjahr 2017 beträgt der bereinigte Finanzmittelbedarf rund 10.363 Mio. Euro, für 2018 beläuft er sich auf rund 10.450 Mio. Euro.

Haushaltsplanung (Mio. €)

2017

2018

2019

2020

Bereinigter Finanzmittelbedarf

10.363

10.450

10.527

10.617

Überschuss im Gesamthaushalt

29

 220

360

518

Ab dem Haushaltsjahr 2019 ergibt sich auch unter Berücksichtigung der kreditaufnahmeberechtigten Sondervermögen für den Schulbau und die Entwicklung der HafenCity sowie einer Konjunkturbereinigung der Steuererträge ein struktureller Überschuss im Gesamthaushalt (Saldo aus Finanzierungstätigkeit) der Stadt Hamburg.

„Die aktuelle Haushalts- und Finanzplanung folgt konsequent dem 2011 beschlossenen Finanzkonzept des Senats zur Konsolidierung des Hamburger Haushalts und zur Einhaltung der Schuldenbremse der Verfassung“, sagte Finanzsenator Peter Tschentscher heute. Sie trage den Risiken der konjunkturellen Entwicklung Rechnung und beinhalte Reserve- und Verstärkungspositionen für unvorhergesehene oder nicht im Voraus bestimmbare Mehrbedarfe. Eine Nettokreditaufnahme sei nicht mehr vorgesehen. „Die Einzelpläne der Behörden“, so Tschentscher, „enthalten die erforderlichen Mittel, um die notwendigen staatlichen Aufgaben, wichtige Investitionen und die Schwerpunkte des Regierungsprogramms des Senats zu finanzieren.“

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