Der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Olaf Scholz und der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Torsten Albig haben sich heute in Brüssel mit der Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager über die Eckpunkte für eine endgültige Genehmigung der Wiedererhöhung des Risikoschirms zugunsten der HSH Nordbank AG von € 7 auf € 10 Mrd. geeinigt. Damit hat die Kommission grünes Licht für einen erfolgreichen Abschluss des offenen Beihilfeverfahrens gegeben. Der Grundsatzeinigung liegen intensive Verhandlungen und Abstimmungen zwischen den Ländern und der Kommission sowie der Bank und der Bankenaufsicht zugrunde.
Bürgermeister Scholz sagte zu der Verständigung: „Dies ist ein in jeder Hinsicht konstruktiver Abschluss der Verhandlungen.“ Ministerpräsident Albig betonte: „Ich freue mich, dass wir mit der heutigen Einigung einen wichtigen Schritt auf dem Weg gegangen sind, das Haushaltsrisiko für Schleswig-Holstein signifikant zu reduzieren.“
Zu der Vereinbarung gehören folgende Eckpunkte:
- Die Bank darf notleidende („non-performing“) Portfolien im Umfang von mehr als € 8 Mrd. „Exposure at Default“ (EAD) an den Markt und die Länder veräußern und daraus entstehende Verluste unter dem bestehenden „Sunrise“- Risikoschirm abrechnen. Damit kann sie einen wesentlichen Teil ihrer Altlasten insbesondere im Schiffsfinanzierungsbereich an Dritte abgeben. Von den € 8 Mrd. EAD können Portfolien in einer Größenordnung von bis zu € 6,2 Mrd. EAD in die Ländersphäre zu Marktwerten übertragen werden.
- Die HSH Nordbank AG wird in eine Holdinggesellschaft und eine operative Tochtergesellschaft aufgespalten, die die derzeitigen Geschäfte der HSH Nordbank AG weiterführt. Die Abschirmungswirkungen der Sunrise-Garantie verbleiben unverändert bei der Tochtergesellschaft, die durch diese Struktur erheblich von ihren bisherigen Prämienverpflichtungen entlastet wird. Sie hat lediglich eine Garantieprämie von 2,2 % auf den noch nicht durch Abrechnungen in Anspruch genommenen Teil des Risikoschirms zu zahlen. Die restlichen Prämienverpflichtungen gegenüber den Ländern trägt die Holdinggesellschaft.
Insgesamt wird mit diesen strukturellen Maßnahmen erreicht, dass der operative Teil der Bank von einem wesentlichen Teil seiner Altlasten befreit wird, die Stabilität erhöht und die Ertragskraft erheblich verbessert werden.
Die nun gefundene Einigung zwischen den Ländern und der Kommission sieht weiter vor, dass die Tochtergesellschaft nach einer endgültigen Entscheidung und Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen eines offenen, transparenten und wettbewerblichen Verfahrens privatisiert wird. Dabei bleibt der Fortbestand des Garantievertrags möglich.
Mit der Verständigung wurde eine tragfähige Lösung für den Abschluss des Beihilfeverfahrens gefunden. Die Umsetzung der Entscheidung bedarf noch der Zustimmung der Regierungen und Parlamente der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein.