Auf Basis der vorliegenden Eckpunkte zur Reform der Grundsteuer hat heute ein weiteres Gespräch zwischen Bund und Ländern in konstruktiver Atmosphäre stattgefunden. Der Bund hat seine Vorstellungen für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes weiterentwickelt.
Dazu erklärt Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Kompromissfindung ist äußerst komplex. Die heutige Runde hat sicher Fortschritte in Sachen Vereinfachung gebracht. Ob aber eine geringere Steuermesszahl für geförderte Wohnungen, Genossenschafts- und kommunale Wohnungen ein ausreichendes Äquivalent zum Nachweis der geringeren Miete im Einzelfall ist, werden wir für Hamburg nun sehr sorgfältig prüfen. Wir haben heute zudem eingebracht, auch die Gebiete mit sozialer Erhaltungsverordnung mit einer niedrigeren Steuermesszahl zu versehen, um dem für die Mieterinnen und Mieter in diesen Bereichen teuren Aufwertungsdruck auch bei der Grundsteuer etwas entgegenzusetzen. Auch beim Thema Bodenwert und Gewerbegrundstücke gibt es noch viele offene Fragen. Wir werden die Vorschläge jetzt sorgfältig bewerten, was sie für Hamburg bedeuten. Angesichts der enorm komplexen Herausforderungen bei der Grundsteuerreform geht hier trotz des Zeitdrucks Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir haben weiter Interesse an einer bundeseinheitlichen Lösung und sind nach wie vor kompromissbereit. Für uns ist aber auch weiterhin klar: Jede Einigung muss die Lage der Großstädte berücksichtigen. Bis zu einem zustimmungsfähigen Gesetzentwurf liegt noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns.“