Bei der Gewerbesteuer beträgt der Hebesatz in Hamburg damit unverändert 470 Prozent – zuletzt war dieser 1996 erhöht worden. Für die Grundsteuer A (Land- und Fortwirtschaft) bleibt der Hebesatz bei 225 Prozent, bei der Grundsteuer B bei unveränderten 540 Prozent. Die Hebesätze für Grundstücke waren zuletzt 2004 und 2005 angepasst worden. In Hamburg erfolgt die Festsetzung der Hebesätze in jedem Jahr.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir halten Wort. Sowohl bei der Gewerbe- als auch bei der Grundsteuer ist unser Signal klar: Keine Steuererhöhungen! Und dabei halten wir seit vielen Jahren Kurs und tragen damit dazu bei, dass sich bei den beiden wichtigsten kommunalen Steuern die Belastung für Wohnen und Gewerbe in Hamburg nicht erhöht. Gerade auch unter wohnungspolitischen Gesichtspunkten ist die Beibehaltung der Hebesätze für die Grundsteuer wichtig und richtig. Bis zur Anwendung neuer Bemessungsgrundlagen im Rahmen der Grundsteuerreform bleibt die Anwendung des Hebesatzes damit erst einmal unverändert. Wir werden uns weiter mit ganzer Kraft dafür einsetzen, um mögliche negative Folgen einer reformierten Grundsteuer für die Metropolen so gut es geht abzufedern.“