Nach dem das IT-Portal für die Bearbeitung durch das Bundeswirtschaftsministerium nunmehr zur Verfügung gestellt wurde, hat die die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) jetzt mit der Auszahlung der sogenannten Dezemberhilfe in Hamburg begonnen. Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe ist seit dem 22. Dezember 2020 möglich. Bisher haben in der Freien und Hansestadt Hamburg über 8.500 Antragstellende ein Fördervolumen von über 150 Mio. Euro beantragt. Aufgrund des neu aufgesetzten Verfahrens wurden anfänglich vom Bund zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt rund 55 Mio. Euro geleistet, um die Hamburgische Wirtschaft mit Hilfen zu unterstützen.
Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Nach der Novemberhilfe ist nun endlich auch der Weg frei für die Auszahlung der Dezemberhilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IFB Hamburg haben bereits in den Startlöchern gestanden und auf das grüne Licht des Bundes gewartet. Jetzt können die dringend benötigten Beträge überwiesen werden und die Unternehmen der jeweiligen Branchen aufatmen. Ich bin froh, dass wir das jetzt umsetzen können, denn dies ist ein wichtiger Baustein, mit dem wir die wirtschaftliche Vielfalt und Zukunftsfähigkeit unseres Standortes sichern können.“
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Bei den finanziellen Hilfen kommt es momentan besonders auf Schnelligkeit an, damit die Unternehmen wieder ein Stück weit aufatmen können. Nun endlich fließt auch die Dezemberhilfe und wir haben bei der Novemberhilfe durch Abschläge und Auszahlungen in Hamburg schon vielen helfen können. Wir werden beim Bund weiter Druck machen, damit die Überbrückungshilfe endlich in dem Tempo und in der Qualität an den Start geht, wie es die Situation erfordert. Unsere Zusage gilt weiterhin: Wir kämpfen für Unternehmerinnen und Unternehmer und für die Arbeitsplätze, die mit den jeweiligen Unternehmen verbunden sind. Der Hamburger Schutzschirm ist weit aufgespannt und wir bitten alle Betroffenen, die Instrumente zu nutzen, die zur Verfügung stehen.“
Kultur- und Mediensenator Dr. Carsten Brosda: „Dank an die Kolleginnen und Kollegen der IFB, die bereits in den letzten Monaten die Hilfen der Stadt schnell ausgezahlt haben und nun endlich auch mit der Auszahlung der Dezemberhilfe des Bundes beginnen können. Auch die Künstlerinnen und Künstler und Kultureinrichtungen brauchen dringend eine finanzielle Perspektive, damit die kulturelle Vielfalt der Stadt erhalten bleiben kann. Wir werden weiter zusammen mit den Betroffenen gucken, wo wir ergänzend zu der nun anlaufenden Hilfen aus dem Bund die Kultur unterstützen können, damit sie möglichst gut durch diese Zeit kommt.“
Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „In Hamburg konnten wir in den letzten beiden Wochen bereits zwei Drittel der Anträge auf Novemberhilfe bewilligen und auszahlen. Nun werden wir zeitgleich die Anträge zur Dezemberhilfe bewilligen, um den Unternehmenden schnellstmöglich weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel ist, die Antragsbearbeitung ähnlich schnell hoch zu skalieren, wie wir es bei den Novemberhilfen bereits getan haben.“
Die Antragsfrist zur November- sowie Dezemberhilfe wurde bis zum 30. April 2021 verlängert. Hier erhalten Sie noch einmal die wesentlichen Informationen im Überblick:
Die Novemberhilfe und Dezemberhilfe des Bundes richten sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind, d.h. Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 bzw. vom 25. November 2020 und vom 2. Dezember 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.
Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen im November und Dezember betroffene Unternehmen.
Mit der November- und Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus November bzw. Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im November bzw. Dezember 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Verlustes Soweit es der beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden können.
Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag wird über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.
Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier.
Umfassende FAQ zu Fragen des Beihilfenrechts finden Sie hier.
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