Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen, können sein:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Unsere Steuerverwaltung verfügt über verschiedene Möglichkeiten, um betroffene Unternehmen in dieser schwierigen Lage zu unterstützen. Damit können wir mithelfen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die angekündigten Unterstützungen durch den Bund zeitnah so konkretisiert werden, dass sie für die Unternehmen praktisch und schnell nutzbar sind. Hamburg wird dazu seinen Beitrag leisten.“
Rückfragen der Medien
Pressestelle der Finanzbehörde, Claas Ricker
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