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Hamburg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

13. Juli 2020 Pressemitteilung
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Die Finanzminister aus Hamburg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben heute gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Die fünf Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Darauf haben sich Finanzsenator Andreas Dressel (Hamburg) sowie die Minister der Finanzen Albert Füracker (Bayern), Michael Boddenberg (Hessen), Reinhold Hilbers (Niedersachsen) und Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen) geeinigt.

Die Finanzministerien aus Hamburg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben den zeitlichen Aufschub am heutigen Tag mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn das Unternehmen

- die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt (und in einigen Ländern gilt zusätzlich: oder den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben) hat oder

- den Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen hat, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Finanzsenator Andreas Dressel: „Wir alle wollen mit Wumms aus der Krise. Da leistet das Bundesfinanzministerium wirklich Großes in diesen Tagen. Aber dazu gehört neben vielen passgenauen Hilfen von Bund und Ländern auch, bei bürokratischen Anforderungen gerade jetzt Maß und Mitte zu bewahren. Dass wir die Übergangsregelung zu den neuen Kassensystemen länderübergreifend noch mit einer Härtefallregelung versehen, ist eine gute und pragmatische Lösung. Mein Wunsch in Richtung Bundesfinanzministerium in diesen Monaten ist, das Thema vermeidbare Bürokratie für Steuerpflichtige ganz besonders in den Fokus zu nehmen.“

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben.