In öffentlicher Berichterstattung wird nahegelegt, der ehemalige Finanzsenator habe durch farbliche Markierungen in 2016 in einer gutachterlichen Stellungnahme zu einem steuerlichen Einzelfall Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Steuerverwaltung genommen.
Die Finanzbehörde erklärt dazu: „Wir weisen die Behauptungen mit Nachdruck zurück. Die Unterstreichungen im angesprochenen Dokument wurden nicht durch den ehemaligen Finanzsenator vorgenommen, sondern von der damals zuständigen Sachbearbeiterin der Steuerverwaltung. Richtig ist, dass laut Geschäftsordnung der Finanzbehörde dem Senator als Behördenleitung im Geschäftsgang der grüne Stift vorbehalten ist. Anderen Funktionsträgern sind für Geschäftsgangvermerke andere Farben zugewiesen. Dem gegenüber gibt es für Markierungen mit Textmarkern, wie in diesem Falle, keine Regelung.“
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