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Verlängerung der Rückmeldefrist für das Rückmeldeverfahren der Hamburger Corona Soforthilfe

30. August 2021 Pressemitteilung

Mit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 gerieten viele Unternehmen unverschuldet in Schwierigkeiten. Um die Auswirkungen auf die Wirtschaft abzumildern, stellten Bund und Länder umfangreiche Hilfsmittel bereit. Alleine über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) wurden seit März 2020 über 2,3 Mrd. Euro an Hilfen ausgezahlt, mehr als 115 Tsd. Anträge wurden zur Auszahlung angewiesen.

 

Innerhalb der ersten Wochen nach Beginn des Rückmeldeverfahrens hat die IFB Hamburg bereits rd. 10.000 Rückmeldungen von Fördernehmerinnen und Fördernehmern der Hamburger Corona Soforthilfe erhalten. Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen mehr Zeit für das Verfahren einzuräumen, wird die Rückmeldefrist vom 31. August 2021 auf den 30. September 2021 verlängert. Zudem wurde das Verfahren optimiert, um den Fördernehmern die Rückmeldung zu erleichtern.

 

Sollte sich aufgrund des Rückmeldeverfahrens die Notwendigkeit von Rückzahlungen ergeben, können die Zuschussempfänger umfassend Möglichkeiten zur Stundung und Ratenzahlung nutzen, um für sie die aktuell weiter herausfordernde Situation des Neustarts nach dem Lockdown nicht unnötig zu erschweren. Über ein etwaiges Rückzahlungserfordernis wird die IFB Hamburg nach erfolgter Rückmeldung des Zuschussempfängers informieren.

 

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir sind insbesondere gegenüber dem Bund und den Rechnungshöfen gesetzlich dazu verpflichtet, mit dem Rückmeldeverfahren sicherzustellen, dass die Hilfen tatsächlich regelkonform beantragt wurden. Das Verfahren ist keine Schikane, sondern im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern notwendig. Wir haben uns gegenüber dem Bund erfolgreich dafür eingesetzt, dass nicht parallel zum Lockdown, sondern so spät wie möglich mit diesem vereinfachten Rückmeldeverfahren begonnen werden kann. Wenn Corona-Betroffenheit weiter besteht, kann auf Antrag bis April 2022 zinslos gestundet werden. Danach kann dann eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden. Nun haben wir zusätzlich die Rückmeldefrist verlängert und erreichen damit eine weitere Erleichterung. Kein Unternehmen, was wir gerettet haben, soll jetzt durch unser Rückmeldeverfahren in ein neues Unglück gestürzt werden!“

 

 

Rückfragen der Medien

Finanzbehörde

Imme Mäder – Pressesprecherin

Telefon: 040 42823 1662

E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de

 

Hamburgische Investitions- und Förderbank

Zedahrt Kapoor

Telefon: 040 24 84 6 347

E-Mail: z.kapoor@ifbhh.de

Internet: www.ifbhh.de

 

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