Steuern

Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben in Hamburg unverändert

19. April 2022 Pressemitteilung
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Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer bleiben auch für dieses Jahr unverändert, das hat der Senat heute beschlossen. Bei der Gewerbesteuer beträgt der Hebesatz in Hamburg weiterhin 470 Prozent – zuletzt war dieser 1996 erhöht worden. Für die Grundsteuer A (Land- und Fortwirtschaft) liegt der Hebesatz bei 225 Prozent, bei der Grundsteuer B weiterhin bei 540 Prozent. Die Hebesätze der Grundsteuer waren zuletzt 2004 und 2005 angepasst worden. In Hamburg erfolgt die Festsetzung der Hebesätze in jedem Jahr. Zusammen mit einigen technischen und redaktionellen Korrekturen beim Hamburger Grundsteuergesetz muss abschließend noch die Bürgerschaft darüber entscheiden.

 

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Gerade in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten wollen wir bei den Hebesätzen nicht an der Steuerschraube drehen. Deshalb bleiben wir dabei, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer auch in diesem Jahr nicht zu erhöhen. Für die neue Grundsteuer werden wir erst 2024 auf Basis aller dann vorliegenden Daten den Hebesatz für die Grundsteuer B und auch für die zukünftige Grundsteuer C festlegen. Getreu dem Leitgedanken ‚Fair für Alle‘ soll damit sichergestellt werden, dass das Aufkommen bei der neuen Grundsteuer gegenüber dem Aufkommen nach dem alten Verfahren weitgehend unverändert bleibt und die neue Grundsteuer fair umgesetzt wird.“

 

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