Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit den Entlastungspaketen I und II hat unsere Bundesregierung erste wichtige Unterstützungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf den Weg gebracht – und mit dem 9 Euro Ticket einen Riesenerfolg erzielt, über dessen Weiterentwicklung nun im Rahmen des Entlastungspakets III gerungen wird. Hamburg hat bereits hierbei solidarisch seinen Beitrag geleistet - und wird das auch weiter tun. Eine Mehrbelastung durch das Bundespaket für Hamburg im Milliardenbereich bis 2027 macht aber ein finanzielles Entgegenkommen des Bundes erforderlich. Wir sind uns deshalb im Senat einig, in den anstehenden Gremien - von Finanzministerkonferenz, über die MPK bis zum Bundesrat - Entlastungen von Ländern und Kommunen zu fordern - im konstruktiven Zusammenwirken mit den anderen Ländern. Eine gegenseitige Blockadehaltung und ein taktisches Parteiengezänk darf es in der krisenhaften Lage nicht geben. Wir setzen auf eine schnelle konstruktive Klärung, damit Bund, Länder und Gemeinden die anstehenden Herausforderungen gemeinsam angehen können. Die Menschen und Unternehmen erwarten das von uns!"
Nach derzeitigem Erkenntnisstand stellen sich die finanziellen Auswirkungen des Entlastungspakets III auf Hamburg wie folgt dar:
Finanzielle Auswirkungen im Entlastungspaket III enthaltener Maßnahmen auf den Hamburger Haushalt
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Maßnahme/Jahr | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Einmalzahlung für Rentner*innen (bei Einbeziehung von Versorgungsempfänger*innen der FHH) | -11 | - | - | - | - | - |
Ausweitung Wohngeldanspruch, Einführung Heizkosten- und Klimakomponente | - | -22 | -22 | -22 | -22 | -22 |
Abbau Kalte Progression und Anhebung Kindergeld (= Entwurf Inflationsausgleichsgesetz) | - | -201 | -295 | -313 | -322 | -330 |
Bundesweites ÖPNV-Ticket (bei 1,5 Mrd. Euro Länderanteil) | - | -86 | -86 | -86 | -86 | -86 |
Absenkung Umsatzsteuer Gastronomie | - | -36 | -6 | - | - | - |
Abschaffung sog. Doppelbesteuerung bei Renten (= Entwurf Jahressteuergesetz 2022) | - | -54 | -35 | -3 | - | - |
Absenkung Umsatzsteuer für Gas auf 7% (= Entwurf Gesetz zur temporären Senkung des Umsatz-steuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz) | -25 | -82 | -36 | - | - | - |
Entfristung und Verbesserung Homeoffice-Pauschale (= Entwurf Jahressteuergesetz 2022) | - | - | -21 | -26 | -26 | -26 |
Summe | -36 | -481 | -501 | -450 | -456 | -464 |
Dressel: „Ergänzend zu den Entlastungspaketen des Bundes wird der Hamburger Senat seine ergänzenden Maßnahmen in einem aufzulegenden Notfallfonds Energiekrise bündeln - mit einem Startkapital von 125 Mio. Euro. Hamburg kann das aus einer Position der Stärke tun: Hamburg ist – auch mit einem leistungsstarken Corona-Schutzschirm - wirtschaftlich und finanziell insgesamt gut durch die Corona-Krise gekommen. Diese wichtigen Erfahrungen gilt es auch in der aktuellen Krisenbewältigung zu nutzen. Auf Basis des gut aufgestellten Haushalts 2023/2024 können wir zusagen: Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Institutionen gut durch den Winter und die Krise bringen. Wir werden Härten abfedern und sicherstellen, dass insbesondere die soziale, kulturelle und sportliche Infrastruktur der Stadt ihre unverzichtbaren Aufgaben auch in Krisenzeiten wahrnehmen kann. Auch die Daseinsvorsorge und Daseinsfürsorge müssen in einer Energiekrise funktionieren. Hierzu bereiten wir aktuell entsprechende Nachbewilligungen vor: Neben einem Härtefallfonds für bedürftige Kunden von Versorgern, bei denen ein Kappen der Versorgung droht, wird es behördenbezogen weitere Verstärkungen und Unterstützungen geben – von Sport über Soziales bis zur Kultur."
Daneben setzt der Senat auf zahlreiche Hilfsinstrumente, die sich in der Corona-Krise bereits bewährt haben. So soll es erneut Gebührenerleichterungen geben, um Stundungen u.a. in begründeten Einzelfällen zu ermöglichen. Nach dem Vorbild der SAGA für ihre Wohnungsmieter werden auch die anderen öffentlichen Immobilienunternehmen bei entsprechend begründeten Anträgen ihrer Gewerbemieter Stundungen und Ratenzahlungen ermöglichen - z.B. um temporäre Liquiditätsengpässe oder Phasen bis zur Auszahlung von Hilfen zu überbrücken und Kündigungen zu vermeiden. Bei den aktuellen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen (HCS) haben sich die zuständigen Finanz- und Wirtschaftsbehörde mit der Förderbank IFB darauf verständigt, die zum 31.12.2022 befristete Stundungsmöglichkeit bis zum 31.12.2023 zu verlängern. Dressel: „Wichtig ist, dass Betroffene von diesen zusätzlichen Möglichkeiten wissen und ihre Notlage gegenüber den jeweiligen Stellen aktiv kommunizieren - nur dann können wir passgenau helfen!“
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