Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Folgewirkungen des Angriffskrieges gegen die Ukraine und der notwendigen Sanktionen der Europäischen Union sind auch für die Bevölkerung und Unternehmen bei uns in Hamburg schwerwiegend. Umso wichtiger ist es, dass wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alles tun, um Härten abzufedern. Unsere Finanzämter werden die besondere Situation der gestiegenen Energiekosten bei wirtschaftlich betroffenen Menschen und Unternehmen berücksichtigen und den zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll ausschöpfen. Außerdem können wir auch über entsprechende Erleichterungen bei städtischen Gebühren im Einzelfall Unterstützung geben.“
Über entsprechende Anträge von Steuerpflichtigen werden die Finanzämter im Einzelfall unter Würdigung der entscheidungserheblichen Tatsachen zeitnah entscheiden. Bei Anträgen, die bis zum 31. März 2023 eingehen, sind bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen zu stellen. Auch eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2022 ist im Rahmen der Ermessensentscheidung möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Finanzämter im Einzelfall überdies auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichten und die Stundung zinslos bewilligen.
Rückfragen der Medien
Finanzbehörde
Pressestelle
Telefon: 040 42823 1662
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de