Finanzsenator Dr. Andreas Dressel erklärte: „Auch wenn Hamburg im Rücklauf der Erklärungen 3 % über dem Bundesdurchschnitt liegt, liegt die Rücklaufquote mit etwa einem Drittel zwei Wochen vor Ablauf der Frist Ende Oktober deutlich hinter den Erwartungen. Die wiederholte, unabgestimmte Kommunikation seitens des Bundesministers der Finanzen hat den Rücklauf nicht erleichtert. Um in dieser krisenhaften Zeit die Bürgerinnen und Bürger nicht mit – unter Umständen kostenpflichtigen – Verfahren zu überziehen und die Finanzämter nicht mit einer Flut von individuellen Fristverlängerungsanträgen zu befassen, haben wir uns heute in der Finanzministerkonferenz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen auf eine einmalige allgemeine Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023 verständigt. Mir war wichtig, dass wir als Länder beim weiteren Verfahren beieinander bleiben. Das konnte nach intensiven Beratungen in Berlin heute erreicht werden.“
Das neue Fristende sei unbedingt einzuhalten, so der Tenor der Erörterungen in Berlin, hierfür gelten für das weitere Verfahren die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen. Dressel: „Das Bundesministerium der Finanzen sollte ergänzend zu den Anstrengungen der Länder die Informations- und Werbekampagne zur Erklärungsabgabe nochmals intensivieren. Und wir appellieren gemeinsam an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Steuerberaterinnen und Steuerberater nunmehr für einen kontinuierlichen Erklärungsrücklauf Sorge zu tragen und die hierfür bereits bereit stehenden umfassenden Informations- und Unterstützungsangebote zu nutzen.“
Alle Beteiligten betonen, dass die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge eine zwingende Vorarbeit für die bundesdeutschen Gemeinden darstellt, damit diese ab dem Jahr 2025 weiterhin die unverzichtbare Grundsteuer erheben können. Denn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen ab Januar 2025 nur noch die neuen Wertansätze zugrunde gelegt werden. Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es daher unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 38 Mio. wirtschaftlichen Einheiten zeitgerecht bewerkstelligt werden. Damit ist sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze im Rahmen der Haushaltsaufstellung festzulegen und die neuen Grundsteuerbescheide zu versenden.
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