2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, 2020/2021 hatte Hamburg in einem breiten politischen Konsens die Öffnungsklausel für das einfache Hamburger Wohnlagemodell genutzt. Ab 2025 muss die Grundsteuer demnach nach neuem Recht berechnet werden. Hierfür wird die Abgabe einer Grundsteuererklärung aller Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer benötigt. Die Erklärungen liefern die Datengrundlage zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge, um die neuen Hebesätze im Rahmen der Haushaltsaufstellung festzulegen und entsprechend die neuen Grundsteuerbescheide zu versenden.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel erklärte: „Steuererklärungen machen keinen Spaß, sind aber erforderlich. Das gilt auch für die Grundsteuer. Deutschlands Gemeinden sind auf die rund 14 Mrd. Euro Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen, um ihre kommunalen Leistungen auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten – das gilt auch für Hamburg mit unserem Grundsteuer-Anteil von rund einer halben Mrd. Euro. In Hamburg haben noch etwa 60 % der Steuerpflichtigen ihre Erklärung nicht abgegeben. Alle Länderfinanzministerinnen und -minister geben nun gemeinsam den Steuerpflichtigen in diesen für viele Bürgerinnen und Bürger sorgenvollen Wochen drei Monate mehr Zeit, um die Erklärung abzugeben. Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht mehr geben – also nutzen Sie die Zeit! Wenn man die wenigen nötigen Daten zusammen hat, ist die Erklärung schnell gemacht – erstrecht, wenn man unsere umfassenden Hilfestellungen nutzt. Das einfache Hamburger Wohnlagemodell ist auch bei der Erklärungsabgabe einfacher als das System vieler anderer Länder. Und im Gegensatz zu wertabhängigen Modellen muss die Erklärung auch nur einmal und nicht alle sieben Jahr neu erfolgen! Wir danken den rund 40 %, die schon abgegeben haben und appellieren an die rund 60 % der Steuerpflichtigen, die noch nicht abgegeben haben, nunmehr tätig zu werden!“
Die Steuerpflichtigen, die bisher noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, wurden nach den Sommerferien mit einem Schreiben an die Abgabe der Steuererklärung erinnert und auf die bestehenden Informationsangebote und Hilfestellungen hingewiesen, die auch unter www.grundsteuer-hamburg.de aufgeführt sind. Hierzu gehören u. a. eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Abgabe der Steuererklärung per ELSTER sowie ein Informationsfilm, der das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern soll oder auch ein Chatbot.
Dressel: „Ich bin aktuell in vielen Info-Veranstaltungen in den Stadtteilen und werde dies fortführen – z. B. mit unserem Info-Mobil nochmal alle sieben Bezirke besuchen. Natürlich gibt es immer noch viele Fragen und daher gehen wir auch mit der gesamten Kampagne in die Verlängerung. Unser breites Service-Angebot wird geschätzt und erweist sich z. B. mit unserem laufend aktualisierten Frage-Antwort-Katalog auf www.grundsteuer-hamburg.de als sehr hilfreich. Auch die Ausfüllanleitungen für die Formulare und für die ELSTER-Abgabe sind praktikabel. Und ansonsten sind auch die Kolleginnen und Kollegen telefonischen HamburgService (115) ansprechbar und auskunftsfähig.“
Steuerpflichtige, die auch bis Ende Januar 2023 nicht abgeben, sollten folgendes bedenken: Die Erklärung zu Feststellung des Grundsteuerwerts ist eine Feststellungserklärung i. S. d. §§ 149 ff. der Abgabenordnung, deswegen kann die Erklärungsabgabe ggf. z. B. mit einem Zwangsgeld erzwungen werden. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung kann das Finanzamt die Daten schätzen und einen individuellen Verspätungszuschlag festsetzen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung bleibt aber auch nach einer erfolgten Schätzung bestehen.
Rückfragen der Medien
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