Finanzsenator Andreas Dressel: „Wer Fragen zu seiner Grundsteuererklärung persönlich besprechen möchte, ist herzlich eingeladen, an einem der Termine in den Finanzämtern vorbeizukommen. Darüber hinaus bieten wir den Hamburgerinnen und Hamburgern vor allem Online weiterhin viele Anleitungen und Hilfestellungen zum Ausfüllen der Erklärung. Mein Appell an alle Steuerpflichtigen, die bislang noch nicht tätig geworden sind: Sie haben noch gut vier Wochen Zeit zur Abgabe. Nutzen Sie diese Zeit – unser breites, hilfreiches Informationsangebot steht Ihnen zur Verfügung!“
Senator Dressel weiter: „Eigentum verpflichtet und die Abgabe der Erklärung ist eine solche Pflicht. Eine weitere allgemeine Fristverlängerung wird es nicht geben. Bei verspäteter oder gar keiner Abgabe kann das Finanzamt weitere Schritte einleiten. Das reicht von einem Verspätungszuschlag bis hin zu einem Zwangsgeld.“
Zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung stehen umfassende Informationsangebote und Anleitungen im Internet auf der zentralen Webseite www.grundsteuer-hamburg.de bereit. Dort finden Eigentümerinnen und Eigentümer zum Beispiel einen Erklärfilm, der kurz und anschaulich zeigt, wie die Erklärung für typische Standardfälle (z. B. Einfamilienhaus und Eigentumswohnung) für Hamburger Grundstücke auszufüllen ist. Außerdem gibt es eine ELSTER-Schritt-für-Schritt-Anleitung, die mit Text und Grafik detailliert durch den gesamten Ausfüllprozess führt sowie einen umfangreichen Fragen/Antworten-Katalog. Über den Telefonischen Hamburg Service (040/115) bekommt man zudem auch ohne Termin eine telefonische Unterstützung bei allgemeinen Fragen rund um die Grundsteuer-Reform in Hamburg.
Die Grundsteuererklärung für die neue Hamburgische Grundsteuer ist bis 31. Januar 2023 möglichst über das Online-Portal Mein ELSTER (www.elster.de) abzugeben. Neben der Übermittlung über Mein ELSTER ist es auch möglich, die Feststellungserklärung anhand ausfüllbarer PDF-Vordrucke oder in Ausnahmefällen in Papierform einzureichen, wenn eine elektronische Abgabe nicht möglich ist. Die Papiervordrucke werden auf Anfrage in den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter zu den Öffnungszeiten ausgegeben. Bislang wurden in Hamburg rund 233.000 Feststellungserklärungen abgegeben, was einer Quote von rund 55 Prozent entspricht.
Was passiert, wenn Steuerpflichtige nicht abgeben? Die Erklärung zu Feststellung des Grundsteuerwerts ist eine Feststellungserklärung i. S. d. §§ 149 ff. der Abgabenordnung, deswegen kann die Erklärungsabgabe ggf. mit einem Zwangsgeld erzwungen werden. Dieses Zwangsgeld würde in jedem Fall vorher vom Finanzamt mit einem Schreiben angekündigt. Im schlimmsten Fall kann es bis zu 25.000 € betragen. Darüber hinaus kann bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung ein individueller Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Die Höhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie z.B. die Dauer der Verspätung. Der Zuschlag beträgt mindestens 25 € pro angefangenen Monat Verspätung. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung kann das Finanzamt die Daten schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung bleibt jeweils bestehen. Dressel: „Insofern gibt es Gründe genug, sich jetzt einen Ruck zu geben und die Erklärung in den verbleibenden Wochen noch abzugeben!“
Bezirk | Ort | Tag | Uhrzeit |
Bergedorf | Finanzamt Hamburg-Ost | Do, 05.01.2023 | 14:00 bis 17.00 |
Nord | Finanzamt Hamburg-Nord | Do, 12.01.2023 | 11:00 bis 14:00 |
Wandsbek | Finanzamt Oberalster | Do, 12.01.2023 | 15:00 bis 17:00 |
Mitte | Finanzämter Hamburg-Hansa und Hamburg-Mitte | Mo, 16.01.2023 | 10:00 bis 13:00 |
Eimsbüttel | Finanzämter | Do, 19.01.2023 | 14:00 bis 17:00 |
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