Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden Finanzbehörde Aktuelles
Steuerverwaltung

Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben in Hamburg auch 2023 unverändert

03. Januar 2023 Pressemitteilung
  • Finanzbehörde
  • Sie lesen den Originaltext

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer bleiben für 2023 unverändert, das hat der Senat heute beschlossen. Bei der Gewerbesteuer beträgt der Hebesatz in Hamburg weiterhin 470 Prozent – zuletzt war dieser 1996 erhöht worden. Für die Grundsteuer A (Land- und Fortwirtschaft) liegt der Hebesatz bei 225 Prozent, bei der Grundsteuer B weiterhin bei 540 Prozent. Die Hebesätze der Grundsteuer waren zuletzt 2004 und 2005 angepasst worden. In Hamburg erfolgt die Festsetzung der Hebesätze in jedem Jahr.

  • Finanzbehörde
  • Sie lesen den Originaltext

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Hamburg hat sich dazu entschlossen, trotz der schwierigen finanziellen Aussichten auf die kommenden Haushaltsjahre, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer auch 2023 nicht zu erhöhen. Spielräume für Steuersenkungen bestehen allerdings ebenfalls an keiner Stelle. Bei den herausfordernden Gesamtumständen ist Verlässlichkeit bei den Hebesätzen eine gute Nachricht für die Steuerpflichtigen. Da wo es geht, versuchen wir Mehrbelastungen zu vermeiden.“


Rückfragen der Medien

Finanzbehörde
Pressestelle
Telefon: 040 42823 2754
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de